Editorial

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

am 8. April entscheidet der Bundesrat über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Der Gesetzesentwurf verspricht dem steuerberatenden Beruf ein klein wenig Luft für die Bearbeitung der Steuererklärungen, was angesichts der enormen Belastung unseres Berufsstands in diesen besonderen Zeiten auch weiterhin dringend nötig ist. Die Verlängerung der Fristen soll dann in den Folgejahren schrittweise zurückgenommen werden. So kann die Bugwelle an Arbeit, die wir vor uns hertragen, sukzessive abgebaut werden. Ein Vorschlag, den die StBK Hessen bereits früh in die politische Entscheidungsfindung eingebracht hatte.

Zudem sollen Steuerpflichtige und Unternehmen mit einem geringeren Steuerzinssatz bei der Vollverzinsung entlastet werden. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMF liegt bereits vor. Insgesamt ein guter Vorstoß, allerdings sehen wir im Einzelnen noch Änderungsbedarf. Der Gesetzentwurf sollte sich nicht nur auf die Vollverzinsung beschränken, sondern die verfahrens- und materiellrechtlichen Zinstatbestände insgesamt reformieren und an ein kapitalmarktgerechtes Zinsniveau anpassen. Es braucht ein schlüssiges und praxisnahes Gesamtkonzept.

Bei den Corona-Wirtschaftshilfen wurden die Neustarthilfe 2022 und die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert, weitere Verlängerungen soll es allerdings nicht mehr geben. Vielmehr rücken nun die Schlussabrechnungen in den Mittelpunkt: Starttermin soll voraussichtlich Mitte 2022 sein. Die Schlussabrechnungen sollen gebündelt in zwei Paketen erfolgen. Zusammengefasst werden sollen die Überbrückungshilfen I bis III sowie der November- und Dezemberhilfe. Das zweite Paket soll dann die Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen III Plus und IV beinhalten. Alle Abrechnungen der in Anspruch genommenen Hilfen eines Paketes gilt es, gebündelt einzureichen. Als Hilfestellung wurden ein separater FAQ-Katalog und ein Leitfaden rechtzeitig vor dem Start angekündigt. Gut zu wissen: Da die ehemals eingereichten Werte nur Prognosen waren und inzwischen die realen Zahlen vorliegen, können im Rahmen der Schlussabrechnung Angaben noch korrigiert und der Beihilferahmen gewechselt werden. Dies waren zentrale Forderungen der Steuerberaterkammern.

Und auch das beschäftigt uns: Bis zum 31. Oktober 2022 sollen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer eingereicht werden. Allerdings können wir erst ab dem 1. Juli 2022 die Feststellungserklärungen elektronisch übermitteln. Auch weil die Möglichkeit der Beschaffung der für die Erklärungen relevanten Daten immer noch nicht restlos geklärt ist, hatten wir uns für eine Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige eingesetzt. In einem Schreiben hat uns das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) mitgeteilt, dass eine Fristverlängerung regelmäßig nicht in Betracht komme. Soweit das HMdF mit Blick auf unsere Arbeitsbelastung jedoch vorschlägt, ggf. Lohnsteuerhilfevereine für die Übermittlung der Erklärungen ihrer Mitglieder einzubeziehen, ist dies entschieden abzulehnen. Hier geht es mit gutem Grund um nichts geringeres als um eine Vorbehaltsaufgabe unseres Berufsstandes und damit um wirksamen Verbraucherschutz! 

Mit unserer hohen Arbeitsbelastung hängt das Thema Fachkräftesicherung eng zusammen. In intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene werden derzeit verschiedene Projekte zur Qualitätssicherung der Ausbildung intensiv vorangetrieben. Eine neue Ausbildungsverordnung, die im August 2023 in Kraft tritt, rückt den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r näher an die Bedarfe unseres Berufsstandes. Die eng mit einander abgestimmten Umsetzungshilfen für die Berufsschulen und die Ausbildungskanzleien werden hierfür aktuell vorbereitet. Die Ausbildungsvergütung ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um den Ausbildungsberuf für junge Menschen attraktiv zu halten. Der Vorstand der StBK Hessen hat deshalb die Empfehlung für die Ausbildungsvergütung ab August 2022 angehoben (siehe hierzu auch den Standpunkt in dieser Ausgabe).

Unser diesjähriger Kammertag am 28.06.2022 in Frankfurt widmet sich ebenfalls dem Thema Fachkräftesicherung. So werden Ihnen im Rahmen eines Workshops praxisnahe Anregungen für die Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität an die Hand gegeben und die Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER werden vorgestellt. Unser Get Together für junge Steuerberater im Anschluss an den Kammertag greift das Thema New Work auf. Bereits jetzt möchte ich Sie sehr herzlich zum Kammertag mit der sich anschließenden Ordentlichen Kammerversammlung einladen!

Herzlichst,
Ihr Hartmut Ruppricht
Präsident