Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Am 24. März 2021 hat das Kabinett den oben bezeichneten Gesetzentwurf beschlossen. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen verbessert sowie das Unternehmensteuerrecht internationalisiert werden.

Der Entwurf enthält

  • die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Besteuerung unter dem Körperschaftsteuerregime,
  • die Abschaffung der organschaftlichen Ausgleichsposten für Mehr-/Minderabführung und Einführung einer sog. Einlagelösung,
  • eine Aufhebung der Beschränkungen auf EU/EWR-Staaten im Umwandlungssteuerrecht sowie
  • die Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen und anderen unter § 8b Abs. 3 KStG fallenden Sachverhalten.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die BStBK wird eine Stellungnahme für die für Anfang Mai geplante Anhörung im Finanzausschuss den Deutschen Bundestages vorbereiten.