Prüfungstermine und Anmeldeschluss: Aus- und Fortbildungsprüfungen 2020

Für das Jahr 2020 werden für die Zwischenprüfung, die Abschlussprüfungen Sommer und Winter sowie für die Fortbildungsprüfungen „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ und „Steuerfachwirt/in“ folgende Prüfungstermine und Anmeldefristen bekannt gemacht. Bei den Anmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.


Zwischenprüfung 2020
Als Termin für die Zwischenprüfung ist der 10. März 2020 festgesetzt worden. Die Zwischenprüfung ist von Auszubildenden abzulegen, deren Berufsausbildungsverträge bei der Steuerberaterkammer Hessen registriert sind, und die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung eine Ausbildungszeit von mindestens 12 Monaten absolviert haben. Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, zur Zwischenprüfung 2020 alle Auszubildenden anzumelden, die entsprechend ihren Berufsausbildungsverträgen an den Abschlussprüfungen Sommer 2020, Winter 2020/2021, Sommer 2021 oder vorzeitig an den genannten Abschlussprüfungen teilnehmen werden. Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 23. Januar 2020 auf dem vorgeschriebenen Anmeldeformularbei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden.


Abschlussprüfung Sommer 2020
Der Termin für die schriftlichen Prüfungsfächer ist auf den 19. und 20. Mai 2020 festgesetzt worden. Das mündliche Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ wird voraussichtlich im Juni 2020 abgenommen werden. Zur Abschlussprüfung Sommer 2020 sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden: 1.) Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum 30.
September 2020 endet, 2.) Wiederholer und 3.) Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der StBK Hessen als Externe oder vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten. Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 13. Februar 2020 auf dem vorgeschriebenen Anmeldeformularbei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden.


Abschlussprüfung Winter 2020/2021
Der Termin für die schriftlichen Prüfungsfächer ist auf den 24. und 25. November 2020 festgesetzt worden. Zur Abschlussprüfung Winter 2020/2021 sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden: 1.) Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum 31. März 2021 endet, 2.) Wiederholer und 3.) Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der StBK Hessen als Externe oder vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten. Die Anmeldungen für die
Abschlussprüfung Winter 2020/2021 müssen bis spätestens zum 10. September 2020 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Das Anmeldeformular wird im Juni 2020 auf der Website der StBK Hessen veröffentlicht.
 

Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ 2020
In Abstimmung mit dem Klausurenverbund wurde für den schriftlichen Prüfungsteil der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn & Gehalt“ für das Prüfungsjahr 2020 der Termin 14.
Oktober 2020 festgesetzt. Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 26. Juni 2020 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit. Das Anmeldeformular wird Ende Januar 2020 auf der Website der StBK Hessen veröffentlicht.


Fortbildungsprüfung „Steuerfachwirt/in“ 2020
In Abstimmung mit dem bundesweiten Klausurenverbund wurden für die schriftlichen Fächer der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2020 als Termine der 9., 10. und 11. Dezember 2020 festgesetzt. Die Anmeldung zur Prüfung muss bis spätestens zum 27. August 2020 bei der
Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Bitte teilen Sie diese Termine den an der Fortbildungsprüfung interessierten Steuerfachangestellten mit. Das Anmeldeformular wird im April 2020 auf der Website der StBK Hessen veröffentlicht.