Europa: Richtlinienvorschlag für Briefkastenfirmen

Die EU-Kommission legte einen Richtlinienvorschlag für die Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken vor. Hierin plant sie, mithilfe eines mehrstufigen Filterverfahrens zukünftig Unternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit zu ermitteln, die zur Steuerhinterziehung und -vermeidung benutzt werden. Sofern ein Unternehmen als Briefkastenfirma identifiziert ist und es diese Vermutung nicht mit dem Nachweis spezifischer Substanzkriterien widerlegen kann, soll es keine Steuervergünstigungen, insbesondere aus Doppelbesteuerungsabkommen, mehr in Anspruch nehmen können.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt das übergeordnete Ziel der Kommission, spricht sich aber erneut für eine effektivere Bekämpfung von Briefkastenfirmen mithilfe bereits bestehender Instrumente zur Eindämmung von Steuervermeidung aus. So ergeben sich bereits aus den beiden Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD I und II) Regelungen bei der Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung, die aggressive Steuerplanungssysteme bekämpfen sollen. Wenn die neue Richtlinie wie geplant umgesetzt werde, sei laut BStBK zu befürchten, dass eine enorme zusätzliche bürokratische Last auf die Steuerberatungskanzleien zukommt. Denn der Berufsstand sei in diesem Fall maßgeblich daran beteiligt, die erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit die Unternehmen ihren Dokumentations- und Meldepflichten nachkommen können.

Um hier praxistauglichere Lösungen zu finden, macht sich die BStBK auch im weiteren Verfahren für die Belange des Berufsstands stark.