EU-Initiative: Berichtspflichten reduzieren!

Die Europäische Kommission will die Wettbewerbsposition von EU-Unternehmen auf den globalen Märkten verbessern. Dazu legt sie nunmehr eine Initiative vor, die auf Unionsrecht beruhende Berichtspflichten vereinfachen und darauf beruhende Bürokratie langfristig um bis zu 25% reduzieren will.

Ziel ist es, Unternehmen, insbesondere KMU, zu entlasten. Hierfür eröffnete die Kommission eine Konsultation, in der sie um Hinweise zu den Bereichen bittet. Ineffiziente sowie aufwändige Berichtspflichten sollen hier benannt werden. Zudem fragt sie nach quantitativen Daten zu den Belastungen, die durch unwirtschaftliche und praxisuntaugliche Berichtspflichten verursacht werden. Diese Initiative ist im Ausgangspunkt sehr zu begrüßen! In erster Linie wird es um eine sachgerechtere Anpassung der bestehenden DAC-6-Richtlinie gehen, in der die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltung geregelt sind. Denn diese Pflichten bauen nur unnötige Bürokratie auf, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Außerdem sollte die Prüfung einer Briefkastenfirma (Unshell) auf die typischen Fälle beschränkt und die Verhältnismäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) überprüft werden!

Insgesamt bietet die Initiative die Chance, dass die EU-Gesetzgeber praxisuntaugliche Berichtspflichten kritisch überprüfen und anpassen. Ein wichtiger Vorstoß, der mit aller Vehemenz weiterzuverfolgen ist! Wünschenswert wäre jedoch noch ein größerer Ehrgeiz der Kommission beim Abbau von Bürokratie: Die Verringerung der Bürokratie um bis zu 25% sollte nur der Startschuss, nicht das langfristige Ziel sein. Auch wenn dieses Ziel erreicht wird, sollte man hierbei nicht stehen bleiben, sondern langfristig weiterhin prüfen, wie Unternehmen entlastet werden können. Der Erfolg wird an den konkreten Ergebnissen zu messen sein.

Ein Standpunkt von StB RA Hendrik Brönnecke, Vorstandsmitglied StBK Hessen