Vorschlag der Bundessteuerberaterkammer für ein freiwilliges Antragsverfahren zum Erhalt von Prüfungserleichterungen in Betriebsprüfungen

Die BStBK hat am 1. Dezember 2021 einen Vorschlag für ein freiwilliges Antragsverfahren zum Erhalt von Prüfungserleichterungen in Betriebsprüfungen beim BMF eingereicht. Dazu führt die BStBK folgendes aus:

Die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und deren Berater zu stärken, ist zentrales Anliegen der BStBK. Als Kernelement des Rechtsstaatsprinzips muss Rechtssicherheit auch in Betriebsprüfungen gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund senden wir Ihnen anbei einen Vorschlag der BStBK für ein freiwilliges Antragsverfahren zum Erhalt von Prüfungserleichterungen in Betriebsprüfungen, der zu einer erheblichen Verbesserung des Status Quo beitragen kann.

Der Vorschlag für eine gesetzliche Regelung des Antragsverfahrens sieht als wesentliche Antragsvoraussetzung die Implementierung eines wirksamen und angemessenen Tax Compliance Management Systems (TCMS) vor. Das TCMS muss vor der Antragstellung von einer Person i. S. d. § 3 StBerG erstellt bzw. geprüft worden sein. Voraussetzung dafür ist die Etablierung von Standards, an denen sich die Erstellung der Systeme auszurichten hat. Die Anforderungen müssen dabei so ausgestaltet werden, dass steuerpflichtige Unternehmen aller Größenklassen die Anforderungen realistisch umsetzen und damit von den an die Implementierung eines TCMS gekoppelten Rechtsfolgen profitieren können. Insgesamt kann der Vorschlag dazu beitragen ein kooperativeres Verfahren zu befördern.

Wir regen einen vertieften Austausch über das freiwillige Antragsverfahren an und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung


Der Vorschlag für das Antragsverfahren wurde anlässlich der 104. Bundeskammerversammlung am 20. September 2021 in Mainz diskutiert und in überarbeiteter Version am 23. November 2021 vom Präsidium der BStBK beschlossen.

Die BStBK veröffentlicht damit einen weiteren wichtigen Baustein zur Modernisierung der Betriebsprüfung. Die BStBK wird den intensiven Austausch mit dem BMF zu dem Vorschlag suchen und dabei immer auch die Einhaltung der Rahmenbedingungen für einen kooperativeren Steuervollzug einfordern.