Zwischenprüfung 2024: Termin und Anmeldefrist

Als Termin für die kommende Zwischenprüfung ist der 5. März 2024 festgesetzt worden.

Die Zwischenprüfung ist von Auszubildenden abzulegen, deren Berufsausbildungsverträge bei der Steuerberaterkammer Hessen registriert sind und die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung eine Ausbildungszeit von grundsätzlich 12 Monaten absolviert haben. Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, zur Zwischenprüfung 2024 alle Auszubildenden anzumelden, die an der Abschlussprüfung Sommer 2025 oder vorzeitig (Sommer 2024, Winter 2024/2025) teilnehmen werden.

Die Anmeldungen müssen bis spätestens zum 17. November 2023 auf dem vorgeschriebenen Anmeldeformular bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden. Weitere Hinwiese zur Prüfung finden Sie hier.