Wirksam und verantwortungsvoll Handeln!

Ein Standpunkt von Lothar Herrmann, Präsident der StBK Hessen

Die Corona-Krise stellt uns alle auf eine harte Bewährungsprobe. Private Besorgnis mischt sich mit beruflich hohen Anforderungen und teilweise existentiellen Krisen. Die staatlich verordneten Maßnahmen verfolgen als oberstes Ziel den Infektionsschutz der Menschen in unserem Land. Auch wir in unseren Kanzleien übernehmen die gebotene Verantwortung für unsere Mitarbeiter und ermöglichen beispielsweise, wo immer möglich, das Arbeiten aus dem Home-Office.

In diesen Zeiten ist wie nie zuvor deutlich geworden, dass unsere Tätigkeit als Steuerberater und Steuerberaterin systemrelevant für das Funktionieren der Gesellschaft ist. Wir helfen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld, erstellen hierbei die erforderliche Lohnabrechnung, damit durch die Arbeitsverwaltung die Erstattung der Kurzarbeitbeihilfen sachgerecht und begründet erfolgen kann. Wir beraten zu den Liquiditätshilfen, damit das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen gesichert wird. Daneben wird die laufende Finanzbuchhaltung geführt, damit die Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen und die entsprechenden Beträge fließen können. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer hat deshalb zurecht gegenüber der Bundesregierung gefordert, unseren Beruf als systemrelevant einzustufen, damit im Falle von Ausgangsperren der Zugang zu unseren Büros weiterhin besteht.

Aktuell müssen wir viele Unwägbarkeiten aushalten. Abgesehen werden kann aber bereits jetzt: Die wirtschaftlichen Folgen werden gravierend sein. Umso wichtiger sind wirksame staatliche Hilfen, damit die von der Krise besonders hart betroffenen Wirtschaftsbereiche wenigstens eine Chance auf Erholung in der „Zeit nach Corona“ haben. Die vereinfachte Beantragung von Kurzarbeitergeld war ein wichtiger Schritt. Die gewährten Fristverlängerungen für die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2018 und die sonstigen steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft infolge der Auswirkungen des Corona-Virus sind ebenfalls kleine Lichtblicke in schwierigen Zeiten. Und nun hat die Hessische Landesregierung ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Selbständige verabschiedet, die in der Praxis jedoch leider noch viele Fragen aufwerfen.

Unterstützen könnte den Mittelstand darüber hinaus eine Änderung des § 7g EStG, indem bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages auf vier Wirtschaftsjahre – anstatt bislang auf drei – abgezielt wird. Auch wäre hilfreich, wenn der Verlustrücktrag nicht nur in das Vorjahr, sondern auf zwei oder drei Jahre zurück übertragen werden könnte.

Bei all diesen getroffenen fachlichen und organisatorischen Maßnahmen, die die Wirtschaft stützen sollen, muss uns Steuerberatern aber auch unsere Rolle als Organ der Steuerrechtspflege bewusst sein. Einmal mehr gilt, dass wir verantwortungsvoll mit diesen staatlichen Unterstützungsangeboten insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen umgehen und sorgfältig prüfen, ob die Anträge fachlich und sachlich gerechtfertigt sind. Denn nur so kann die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte aufrecht erhalten werden!