CSRD-Richtlinenvorschlag:

BSTBK fordert, dass Berichtsstandards proportional zum Regelungszweck und der Unternehmensgröße ausgestaltet und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Die Bundes­steuer­berater­kammer hat zum Richtlinien­vorschlag der Europäischen Kommission „Corporate Sustainability Reporting Directive“ eine Stellungnahme abgegeben und hierbei darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Rechnungs­legung sein sollte, mittels Implementierung weiterer Angaben in den Lage­bericht die in der Richtlinie enthaltenen Zielsetzungen nicht-finanzieller Berichterstattung zu befördern und insbesondere kleineren Unternehmen dadurch zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.

Denn die Berichts­pflichten müssen insbesondere für mittelständisch geprägte nicht-kapitalmarkt­orientierte Unternehmen leistbar sein. Notwendig sei vor allem, dass kleinere Unternehmen im Rahmen der CSR-Richtlinie nicht mit weiteren Berichts­pflichten belastet werden. Hieraus würde zusätzlicher Bürokratie­aufwand resultieren dem kein konkreter Nutzen gegenübersteht. Die Stellungnahme finden Sie hier.