CSRD-Richtlinenvorschlag:
BSTBK fordert, dass Berichtsstandards proportional zum Regelungszweck und der Unternehmensgröße ausgestaltet und rechtzeitig bereitgestellt werden.
Die Bundessteuerberaterkammer hat zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission „Corporate Sustainability Reporting Directive“ eine Stellungnahme abgegeben und hierbei darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe der Rechnungslegung sein sollte, mittels Implementierung weiterer Angaben in den Lagebericht die in der Richtlinie enthaltenen Zielsetzungen nicht-finanzieller Berichterstattung zu befördern und insbesondere kleineren Unternehmen dadurch zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Denn die Berichtspflichten müssen insbesondere für mittelständisch geprägte nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen leistbar sein. Notwendig sei vor allem, dass kleinere Unternehmen im Rahmen der CSR-Richtlinie nicht mit weiteren Berichtspflichten belastet werden. Hieraus würde zusätzlicher Bürokratieaufwand resultieren dem kein konkreter Nutzen gegenübersteht. Die Stellungnahme finden Sie hier.