Außerordentliche Kammerversammlung am 07.06.2021

Außerordentliche Kammerversammlung am 07.06.2021

Die außerordentliche Kammerversammlung findet am Montag, 07.06.2021, 10:00 Uhr im Hilton Frankfurt City Centre, Liberty Ballroom, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, statt. Zur Teilnahme werden alle Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessen eingeladen. Die außerordentliche Kammerversammlung wird gemäß § 9 Abs. 9 Satz 2 der Satzung der StBK Hessen einberufen, da ein neuer Präsident bzw. eine neue Präsidentin zu wählen ist. Außerdem stehen die Wahlen zu den Rechnungsprüfern an. Mit Genehmigung der Rechtsaufsicht wurde die zunächst für März vorgesehene außerordentliche Kammerversammlung auf den 07.06.2021 verlegt.

Wahl als Präsident bzw. Präsidentin

Die Mitglieder der StBK Hessen sind zur Wahl des Kammerpräsidenten bzw. der Kammerpräsidentin aufgerufen. Eine Neuwahl ist erforderlich, nachdem der bisherige Präsident Lothar Herrmann im Oktober 2020 verstorben war.

Mitglieder, die als Präsident bzw. Präsidentin kandidieren wollen, haben gem. § 6 Abs. 5 der Satzung der StBK Hessen spätestens zwei Wochen vor der Wahl ihre schriftliche Bewerbung der Kammer zukommen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Kandidaten von einem anderen Mitglied zur Wahl vorgeschlagen werden.

Die Bewerber/innen zur Wahl werden satzungsgemäß auf der Website im Mitgliederbereich mindestens eine Woche vor der Wahl unter Angabe des Namens, der Berufsbezeichnung und des Ortes der beruflichen Niederlassung veröffentlicht.

Gewählt wird dann im Rahmen der außerordentlichen Kammerversammlung (Präsenzwahl). Die Tagesordnung sieht weitere Wahlen vor.

Wahl der Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüferinnen

Des Weiteren steht die Wahl der Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüferinnen auf der Tagesordnung. Zu wählen sind zwei Rechnungsprüfer/innen und zwei stellvertretende Rechnungsprüfer/innen. Bislang stellen sich sechs Berufsangehörige zur Wahl als Rechnungsprüfer und fünf als stellvertretende Rechnungsprüfer. Vorschläge für weitere Kandidaturen für das Amt eines Rechnungsprüfers / einer Rechnungsprüferin und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers / einer stellvertretenden Rechnungsprüferin können auch im Rahmen der Kammerversammlung abgegeben werden.

Einberufung

Die Einberufung zur außerordentlichen Kammerversammlung 2021 wird in der Ausgabe 18/2021 des Staatsanzeigers für das Land Hessen am 03.05.2021 veröffentlicht.

Der Kammervorstand hat die nachfolgende Tagesordnung für die außerordentliche Kammerversammlung festgelegt. Auf Antrag von mindestens 10 Mitgliedern sind weitere Beratungsgegenstände in die Tagesordnung aufzunehmen. Diese Anträge müssen mit Begründung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Kammer schriftlich zugehen (§ 6 Abs. 4 der Satzung). Die Ergänzung der Tagesordnung ist mindestens vier Tage vor dem Termin im Internet unter www.stbk-hessen.de im Mitgliederbereich zu veröffentlichen. Anträge zur Änderung der Satzung müssen mit Begründung spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der Kammer schriftlich eingehen.

Hier können Sie sich für die Kammerversammlung am 07.06.2021 anmelden.