Neues Berufsbildungsgesetz ist gut gemeint, aber ist es auch gut gemacht?

Helga Kircher
Helga Kircher, Steuerberaterin

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) zugestimmt, obwohl sich der federführende Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen hatte. Ziel soll sein, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu modernisieren und zu stärken. Hierzu vorgesehen sind u.a. die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, die Stärkung und Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen Abschlussbezeichnungen, die bessere Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.

Durch den Bundestagsausschuss wurde kurzfristig die Gleichstellung von minderjährigen und volljährigen Auszubildenden festgelegt. Das hat zur Folge, dass künftig nicht nur minderjährige Auszubildende, sondern alle Auszubildenden an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden vom Besuch des Ausbildungsbetriebs und am Tag vor der Abschlussprüfung freizustellen sind. Dies verknappt die praktische Ausbildungszeit, was weder im Sinne einer qualifizierten Ausbildung noch der Ausbildungskanzleien sein dürfte. Das hat auch der Bundesrat erkannt und hat daher die Bundesregierung gebeten, die Neuregelungen zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einer Evaluation zu unterziehen. Dabei soll insbesondere eine Rückkehr zur bisherigen Regelung überprüft werden. Leider wurden der Bundesregierung hierzu keine Fristen gesetzt.

Kritisch zu sehen ist auch die Einführung neuer Abschlussbezeichnungen für Fortbildungsprüfungen, die an Hochschulabschlüsse angeglichen worden sind. Was soll etwa mit dem Zusatz „Steuerfachwirt/Bachelor Professional in … (Steuerberaterkammer Hessen)“ erreicht werden? Vielmehr ist zu befürchten, dass die bewährten Bezeichnungen, wie zum Beispiel Steuerfachwirt/in, „verwässert“ werden. Zurzeit sind Vorteile zur Einführung der neuen Bezeichnungen kaum erkennbar. Das sieht auch die Bundessteuerberaterkammer so und empfiehlt, auch künftig für die Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt und die Fachassistentenprüfungen die bisherigen Bezeichnungen beizubehalten. Ob das Gesetz insgesamt die duale Berufsausbildung stärkt, bleibt abzuwarten. Neue Berufsbezeichnungen erscheinen hier eher wie Makulatur. Besser wäre es, die Berufsschulen besser und attraktiv auszustatten und die enge Anbindung der dualen Ausbildung an die Praxis und den Arbeitsmarkt möglichst wenig zu stören bzw. zu fördern, denn diese ermöglicht eine flexible, aber koordinierte Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen und den existenzsichernden Arbeitsplätzen von morgen!

Ein Standpunkt von StBin Helga Kircher, Vorsitzende der Vorstandsabteilung Berufsausbildungswesen.