Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

berufsrechtlich und berufspolitisch war 2019 ein spannendes und herausforderndes Jahr: Aus Brüssel war weiterhin die Tendenz zu spüren, Vorbehaltsaufgaben des steuerberatenden Berufs abzuschaffen und den europäischen Dienstleistungsmarkt deregulieren zu wollen. Dies würde das Fundament unserer Berufsausübung nachhaltig beeinträchtigen. Es bleibt deshalb nach meiner Einschätzung auch in den nächsten Jahren eine Daueraufgabe unseres Berufsstandes, das Modell der beruflichen Selbstverwaltung und der Freien Berufe schlagkräftig zu verteidigen und seine gesamtgesellschaftlichen Vorzüge für die Mandanten, den Verbraucherschutz und die Finanzverwaltung deutlich sichtbar zu machen und den Beitrag des Berufsstandes zur Sicherung des Steueraufkommens hervorzuheben.

Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, mit dem erfreulicherweise auch einige dringende Forderungen der Steuerberaterkammern erfüllt wurden. So ist das leidige Thema, dass Steuerberater von den Datenschutzbehörden als Auftragsverarbeiter im Rahmen der DSGVO qualifiziert werden, vom Tisch. Im Vorfeld hierzu hatte die StBK Hessen diverse Gespräche mit der zuständigen hessischen Behörde geführt und sich klar positioniert. Mehr dazu finden Sie in dieser Ausgabe.

Darüber hinaus wurde die Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege nunmehr gesetzlich verankert. Dieses Ziel war von der Bundessteuerberaterkammer und den regionalen Steuerberaterkammern nachdrücklich verfolgt worden. Mit diesem „Ritterschlag“ zum Organ der Steuerrechtspflege wird der Steuerberater statusmäßig dem Rechtsanwalt gleichgestellt. Dies ist gerade im Hinblick auf die Deregulierungsaktivitäten der EU-Kommission von erheblicher Bedeutung, da wir durch diese gesetzliche Aufwertung des Steuerberaters seine besondere Stellung gegenüber den Steuerberaterberufen in anderen EU-Staaten noch besser herausstellen können.Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, mit dem erfreulicherweise auch einige dringende Forderungen der Steuerberaterkammern erfüllt wurden. So ist das leidige Thema, dass Steuerberater als Auftragsverarbeiter im Rahmen der DSGVO qualifiziert wurden, vom Tisch. Hierzu hatte auch die StBK Hessen Gespräche mit der zuständigen Behörde geführt und sich klar positioniert. Darüber wurde der Status von Steuerberatern als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ gesetzlich verankert.

Ungemach droht durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Zwar ist die im Regierungsentwurf vorgesehene zweigeteilte Meldepflicht vom Tisch, faktisch wird die Verschwiegenheitsverpflichtung des Steuerberaters aber ausgehöhlt. Dabei sieht die EU-Richtlinie selbst die Möglichkeit einer umfassenden Ausnahmereglung für Berufsgeheimnisträger (wie Steuerberater) vor. Es ist unverständlich, warum unsere Regierung meint, hier über die Richtlinie hinausgehen zu müssen. Die Abstimmung durch den Bundesrat ist für den 20.12.2019 vorgesehen. Da ist es eher ein schwacher Trost, dass im verabschiedeten Gesetz keine zusätzliche Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen enthalten ist. Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte noch Ende Oktober 2019 die Einführung einer zusätzlichen Anzeigepflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen gefordert. Insofern waren die zahlreichen Bemühungen unseres Berufsstandes in dieser Hinsicht zumindest erfolgreich. Wie von uns gefordert, enthält das Gesetz nun eine Öffnungsklausel, die es dem BMF ermöglicht, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für bestimmte Fallgruppen zu bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil anzunehmen ist (sog. white list). Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich im Inland auswirkt und unter Berücksichtigung aller Umstände der Steuergestaltung gesetzlich vorgesehen ist.

Insgesamt mit Sorge betrachten wir die Tendenz des Gesetzgebers, die Verschwiegenheitspflicht des Berufsstandes auszuhöhlen. Die Anzeigepflicht und die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz sind hier nur die prominenten Beispiele. Für das Jahr 2020 werden wir deshalb dieses Thema mit der gebotenen Vehemenz gegenüber den politischen Entscheidungsträgern im Bund und Land herausstellen und diese nicht zu überschätzende originäre Berufspflicht nachdrücklich verteidigen.

Auch in diesem Jahr haben Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung durch vielerlei Gespräche und Kontakte dazu beigetragen, dass die Rahmenbedingungen für ein gutes Arbeitsklima mit der Finanzverwaltung gestaltet und die Interessen des Berufsstandes gegenüber der Finanzverwaltung sachgerecht vertreten werden konnten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das am 12.02.2019 geführte Kontaktgespräch zwischen Vertretern der hessischen Finanzverwaltung und des steuerberatenden Berufs in Hessen zu erwähnen, in dem eine Reihe praktischer Probleme angesprochen worden sind. Die Finanzverwaltung hat hierbei immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen gehabt.

Positives gibt es auch zur Ausbildungsstellensituation zu berichten. Nachdem wir bereits im vergangenen Jahr insgesamt 601 Berufsausbildungsverträge in unserem Kammerbezirk neu registrieren konnten (+ 12,5% gegenüber 2017), ist in diesem Jahr mit einer ähnlich hohen Zahl neuer Ausbildungsverhältnisse zu rechnen. Darüber hinaus sind wir aktuell im Gespräch mit der Hochschule Fulda zur Etablierung eines dualen Studiums in Steuerlehre. In dieser Ausgabe fragen wir hierzu Ihre Bedarfe ab. Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage, wenn Ihre Kanzlei im Einzugsbereich dieser Hochschule liegt und Sie sich für die Ausbildung dual Studierender interessieren. Vielen Dank.

Trotz der turbulenten Zeit zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen in der vorweihnachtlichen Zeit auch einmal Abstand von Termindruck, Arbeitslast und Routine, damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge besinnen können: Gesundheit, Familie, Freunde, menschliches Miteinander. Gleichzeitig ist es für mich eine schöne Gelegenheit mich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihren engagierten Einsatz im Jahr 2019 zu bedanken. Ohne diesen ehrenamtlichen Einsatz wären unsere vielfältigen Kammertätigkeiten und Erfolge undenkbar. Ein herzliches Dankeschön gilt auch meinen Präsidial- und Vorstandskollegen, der Geschäftsführung und den Kammerangestellten für die gezeigte Tatkraft und Unterstützung.

Ich wünsche Ihnen, Ihren Angehörigen und Mitarbeitern zu den bevorstehenden Weihnachtstagen und für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit sowie beruflichen Erfolg.

Mit kollegialen Grüßen,
Ihr

Lothar Herrmann
Präsident der StBK Hessen