Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission legte am 20. April 2020 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vor. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Die Gesellschaften sollen künftig nach außen transparenter und interne Abstimmungsprozesse der Unternehmen durch klare Regelungen einfach und rechtssicher sein.

Das von der Kommission vorgelegte Gesetzespaket sieht insbesondere vor, ein an das Handelsregister angelehntes öffentliches Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts einzuführen. Über das Register sollen Angaben zu Gesellschaftern und Vertretungsverhältnissen abgerufen werden können. Die Eintragung in das Register soll aber freiwillig sein. Zudem schlägt die Kommission vor, alle Personenhandelsgesellschaften – neben der OHG und KG auch die GmbH & Co. KG – auch für die Freien Berufe zu öffnen, soweit das maßgebliche Berufsrecht diese Rechtsformen zulässt. Im Berufsrecht der Steuerberater ist dies bereits heute der Fall, sodass sich insoweit für Steuerberatungsgesellschaften künftig nichts ändert.

Die Expertenkommission folgt nicht der Empfehlung des Deutschen Juristentags, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufzuheben. Insoweit verweist sie auf die bestehenden Unterschiede zwischen der GmbH & Co. KG und der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Damit soll nach dem Vorschlag der Expertenkommission die PartGmbB auch künftig erhalten bleiben. Die BStBK begrüßt dies ausdrücklich, da sich diese Rechtsform in der Praxis zunehmender zunehmender Beliebtheit erfreut und inzwischen fest etabliert hat.