Qualitätssicherung in der Steuerberaterkanzlei
Mandanten beauftragen Steuerberater, um sich zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung beraten zu lassen. Sie erhalten Ratschläge bei allen Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und lassen von Steuerberatern die eigenen Steuerangelegenheiten bearbeiten. Grundlage dieser Dienstleistung ist ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater. Zur Wahrung dieser Vertrauensstellung haben Steuerberater nach § 57 Abs. 1 StBerG ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Diese Berufsgrundsätze stellen unverzichtbare Qualitätskriterien für die Berufsausübung dar.
Der Steuerberater kann dieses Vertrauensverhältnis durch eine gute Organisationsstruktur der Kanzlei, stets aktuell geschulte und engagierte Mitarbeiter sowie die Sicherung der verwendeten EDV-Systeme gewährleisten.
Für die tägliche Kanzleiarbeit bedürfen diese Rahmenbedingungen einer entsprechenden praktischen Ausgestaltung, damit Steuerberater und Kanzleimitarbeiter die Mandantenverhältnisse gut und sicher betreuen können. Das kann insbesondere durch Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleistet werden. Folge einer entsprechenden Kanzleioptimierung sind verbesserte Arbeitsabläufe, Fehlerminimierung bei der Leistungserstellung und ein störungsfreies Mandatsverhältnis. Dadurch erhöhen sich Produktivität und Ertragskraft der Kanzlei. Die Mandatsverhältnisse werden gesichert. Weitere Vorteile sind, dass Mitarbeiter durch die Standardisierung und Strukturierung von Prozessabläufen motiviert werden und die klar definierten Arbeitsanforderungen schaffen den Mitarbeiter Sicherheit in den Arbeitsabläufen und stärken gleichzeitig ihre Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten. Letztlich profitiert auch der Mandant von den Qualitätssicherungsmaßnahmen seines Steuerberaters, weil seine Erwartungen erkannt und auf seine Vorstellungen durch den Steuerberater und die Mitarbeiter besser eingegangen werden kann.
Die Bundessteuerberaterkammer stellt den Berufsangehörigen zu diesem Zweck die „Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberaterpraxis“ zur Verfügung, die verschiedene Ansätze aufzeigt, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Kanzleialltag eingeführt und umgesetzt werden können.