Nutzen Sie ELSTER
Für eine schriftliche Kommunikation mit dem Finanzamt ist der Kanal über ELSTER der schnellste, sicherste und zuverlässigste Eingangskanal. ELSTER stellt die Bereitstellung der so genannten „ePosteingänge“ sicher und ordnet automatisiert den Posteingang dem Steuerfall zu. Der Bearbeiter in der Finanzverwaltung erhält den Posteingang in seiner elektronischen Eingangsübersicht. Die Eingangsübersicht ist der tägliche Arbeitsanstoß für die Arbeit im Veranlagungsbereich.
Gut zu wissen: Nachrichten, die über die ELSTER-Funktion an das Finanzamt gerichtet werden, werden im Regelfall bereits nach 30 Minuten im ePosteingang des zuständigen Bezirks angezeigt und stehen dann für die weitere Bearbeitung zur Verfügung.
ELSTER kann sogar im Vorfeld einer Steuernummern-Erteilung genutzt werden:
Mein ELSTER bietet zur Nutzung ohne Ordnungskriterium den ELSTER-Light Account an. Über dieses Benutzerkonto besteht u. a. die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Zur Registrierung benötigt man lediglich eine E-Mailadresse. Sobald das Finanzamt eine Steuernummer erteilt hat, können alle Funktionen (z.B. Abgabe von Steuererklärungen bzw. -anmeldungen) eines vollwertigen Benutzerkontos freigeschaltet werden.
Sollte keine Steuernummer vergeben werden, kann über das Finanzamt Neubrandenburg ein Ordnungskriterium angefordert werden. Damit ist eine Registrierung bei Mein ELSTER für ein vollwertiges Organisationszertifikat möglich.
Bürgerservicestellen: Hinweis zum KI-basierter VoiceBot und zur neuen Sammelnummer ab 01.08.2026
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Finanzen wird ein KI-basierter VoiceBot entwickelt. Der VoiceBot ist ein Sprachdialogsystem für die Anwendung im Umfeld der Bürgerservicestellen der Finanzämter.
Mit dem VoiceBot sollen Standard-Fragen (z.B. Abgabefristen, Formulare) beantworten soll. Hierzu ist ein Training mit Echtdaten und echten Gesprächen erforderlich. Aus diesem Grunde wurden seit Januar 2026 Gespräche in Bürgerservicestellen nach Zustimmung der Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet.
Die Daten werden streng datenschutzkonform anonymisiert, um alle personen- und ortsbezogenen Angaben bereinigt und als so genannte Transkripte verarbeitet. Die Speicherung der Daten erfolgt ohne die Möglichkeit eines personellen Zugriffs und ist zudem zeitlich befristet. Die Aufzeichnungsprozess ist nun beendet. Mit Erreichen einer ausreichenden Trainingsbasis für den KI-gestützten VoiceBot werden die Daten gelöscht.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://finanzen.hessen.de/datenschutzhinweise-fuer-das-hessische-ministerium-der-finanzen
Also Vorabinformation teilte die Finanzverwaltung mit, dass ab dem 01.08.2026 eine landesweit einheitliche Telefonnummer für den Bürgerservice eingeführt wird. Über diese Sammelnummer können dann hessenweit Auskünfte erteilt werden. Die Suche nach der individuellen Telefonnummer für den Bürgerservice der einzelnen Finanzämter ist dann nicht mehr erforderlich. Die unterschiedliche Auslastung der Telefonzentralen der einzelnen Finanzämter wird dadurch aufgefangen. Auch bei Mehrfachanliegen, bei denen sich eine unterschiedliche Zuständigkeit der Finanzämter ergibt, wird dadurch besser gesteuert. Weitere Informationen hierzu folgen.