Ausschuss International der StBK Hessen
Sergej Müller, Steuerberater
Seit kurzen hat der Ausschuss International zwei neue Mitglieder, Prof. Dr. Christian Laschewski von der Hochschule Fulda und Sergej Müller von der immius Steuerberatungsgesellschaft mbH in Wiesbaden. Herr StB Müller führt für uns die Fortbildungsveranstaltung "Wegzugsbesteuerung in der steuerlichen Beratungspraxis" am 27. August 2026 durch. Mit einem kurzen Interview möchten wir Ihnen Herrn Müller bereits im Vorfeld vorstellen.
1. Herr Müller, Sie sind seit Kurzem Mitglied im Ausschuss International unserer Kammer. Was hat Sie motiviert, sich dort einzubringen und wo sehen Sie aktuell die spannendsten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht?
Das internationale Steuerrecht hat mich bereits während meines Studiums fasziniert. Daher habe ich mich auch in meiner beruflichen Tätigkeit früh auf grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen spezialisiert. Nach verschiedenen Fachveröffentlichungen in diesem Bereich war das Engagement im Ausschuss International der Steuerberaterkammer Hessen für mich ein konsequenter nächster Schritt.
In meiner Beratungspraxis begleite ich vermögende Privatpersonen sowie Familienunternehmen insbesondere bei Fragen der Nachfolge und Vermögensstrukturierung. Gerade in diesem Umfeld gewinnt das internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung. Ein wesentlicher Treiber ist die steigende internationale Mobilität von Unternehmerfamilien und Gesellschaftern. Auslandsstudien, internationale Partnerschaften, der Einsatz ausländischer Familienstiftungen oder die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland – sei es zur Gestaltung des Ruhestands oder aufgrund attraktiver steuerlicher Rahmenbedingungen – führen regelmäßig zu komplexen grenzüberschreitenden Fragestellungen.
Besonders interessant finde ich dabei das Spannungsfeld zwischen dem internationalen Steuerwettbewerb und den Bestrebungen einzelner Staaten, ihre jeweiligen Steuerbasen zu sichern.
2. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht begleiten Sie regelmäßig grenzüberschreitende Sachverhalte. Welche Herausforderungen begegnen Ihnen dabei in der Praxis derzeit am häufigsten?
Die größte Herausforderung im internationalen Steuerrecht ist aus meiner Sicht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dabei geht es nicht nur um praktische Aspekte wie unterschiedliche Zeitzonen oder Sprachbarrieren. Ich habe beispielsweise eine Seitwärtsverschmelzung in Neuseeland mit einem deutschen Gesellschafter begleitet – die Abstimmung fand aufgrund der Zeitverschiebung häufig in den frühen Morgenstunden statt. Solche organisatorischen Herausforderungen lassen sich jedoch in der Regel gut bewältigen.
Entscheidender ist das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen steuerlichen Fragestellungen. Was aus deutscher Sicht als wesentliches Problem erscheint, wird im Ausland mitunter völlig anders bewertet, und umgekehrt. Internationale Steuerberatung erfordert deshalb die Fähigkeit, unterschiedliche rechtliche und steuerliche Perspektiven zusammenzuführen.
Eine weitere zentrale Herausforderung ist die hohe Dynamik der steuerlichen Rahmenbedingungen. Internationale Steuerberatung bedeutet, nicht nur die Entwicklungen im deutschen Steuerrecht im Blick zu behalten, sondern zugleich die Veränderungen in zahlreichen anderen Jurisdiktionen zu verfolgen. Gesetzesänderungen in einzelnen Staaten können erhebliche Auswirkungen auf bestehende Strukturen und Planungen haben.
Internationale Steuerberatung ist daher heute mehr denn je von der Fähigkeit geprägt, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, ihre grenzüberschreitenden Auswirkungen einzuordnen und Mandanten auch in einem sich ständig wandelnden Umfeld verlässliche Orientierung zu geben.
3. Viele Berater kommen erst mit Wegzugs- oder Entstrickungssachverhalten in Berührung, wenn der Fall bereits akut ist. Können Sie ein Beispiel nennen, bei dem eine frühzeitige steuerliche Begleitung einen entscheidenden Unterschied gemacht hat?
Diese Beobachtung teile ich uneingeschränkt. In der Praxis werden Wegzugs- oder Entstrickungssachverhalte häufig erst dann zum Thema, wenn der Wohnsitzwechsel bereits konkret bevorsteht oder sogar schon vollzogen wurde. Der Handlungsspielraum ist dann oftmals deutlich eingeschränkt.
Je früher die steuerlichen Konsequenzen eines möglichen Wegzugs analysiert werden, desto größer sind regelmäßig die Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten.
Besondere Aufmerksamkeit ist aus meiner Sicht immer dann geboten, wenn Unternehmer oder vermögende Privatpersonen bereits über ausländische Wohnsitze verfügen oder sich ihr Lebensmittelpunkt schrittweise ins Ausland verlagert. Hinzu kommen häufig familiäre Konstellationen mit im Ausland lebenden Kindern oder Nachfolgern, die keine Rückkehr nach Deutschland planen.
Ein Fall aus meiner Beratungspraxis betraf die Nachfolge eines Familienunternehmens mit teils im Ausland ansässigen Nachkommen. Durch eine rechtzeitige Anpassung der Beteiligungsstruktur konnten wir die Voraussetzungen für eine spätere generationenübergreifende Vermögensübertragung schaffen und gleichzeitig potenzielle steuerliche Risiken im Zusammenhang mit Wegzugssachverhalten deutlich reduzieren. Wäre die Gestaltung erst nach Eintritt bestimmter Ereignisse angegangen worden, hätten wesentlich weniger Optionen zur Verfügung gestanden.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied: Frühzeitige Beratung eröffnet Gestaltungsspielräume. Wer erst handelt, wenn der Wegzug bereits erfolgt ist, muss sich häufig auf die Begrenzung steuerlicher Folgen konzentrieren. Wer frühzeitig plant, kann diese vielfach von vornherein vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren.
4. In Ihrem Seminar am 27. August 2026 sprechen Sie nicht nur über die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, sondern auch über Entstrickungsbesteuerung und aktuelle Entwicklungen im Investmentsteuerrecht. Worauf dürfen sich die Teilnehmer fachlich besonders freuen?
Die Teilnehmer dürfen sich auf eine praxisorientierte Betrachtung eines Themenfeldes freuen, das in der Beratung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mein Ziel ist es, die Wegzugsbesteuerung nicht isoliert zu betrachten, sondern ihre Wechselwirkungen mit der Entstrickungsbesteuerung und den aktuellen Entwicklungen im Investmentsteuerrecht aufzuzeigen.
Gerade die Entstrickungsbesteuerung ist eng mit der Wegzugsbesteuerung verknüpft. In der Beratungspraxis stellt sich häufig die Frage, welche Struktur im konkreten Einzelfall die sinnvollere ist und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Teilweise kann es vorteilhaft sein, Gestaltungen so auszurichten, dass die Regelungen des § 6 AStG Anwendung finden, insbesondere mit Blick auf die dort vorgesehenen Rückkehrmöglichkeiten. In anderen Fällen rückt dagegen die Entstrickungsbesteuerung in den Vordergrund. Diese Zusammenhänge möchte ich anhand typischer Praxisfälle und möglicher Gestaltungsansätze erläutern.
Daneben werde ich auf die aktuellen Entwicklungen im Investmentsteuerrecht eingehen. Die einschlägigen Regelungen orientieren sich zwar in wesentlichen Punkten an den Grundsätzen der Wegzugsbesteuerung, sind in der Beratungspraxis aber noch vergleichsweise wenig präsent.
Besonders am Herzen liegt mir dabei der Praxisbezug. Neben den rechtlichen Grundlagen werde ich zahlreiche Erfahrungen aus meiner Beratungspraxis einbringen, aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen einordnen und konkrete Überlegungen zur Strukturierung und Risikominimierung vorstellen.
5. Wenn die Teilnehmer nach drei Stunden Seminar und dem anschließenden Get-together nach Hause gehen: Welche konkreten Erkenntnisse oder Werkzeuge werden sie für ihre Beratungspraxis mitnehmen?
Mein wichtigstes Anliegen ist es, die Teilnehmer für die zunehmende Relevanz der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung in der Beratungspraxis zu sensibilisieren.
Die Teilnehmer sollen insbesondere ein Gespür dafür entwickeln, potenzielle Wegzugs- und Entstrickungssachverhalte frühzeitig zu erkennen und deren steuerliche Auswirkungen zutreffend einzuordnen. Verspätetes Handeln führt oftmals zu einem deutlich eingeschränkten Gestaltungsspielraum.
Darüber hinaus möchte ich nicht nur Risiken und Problemfelder aufzeigen, sondern vor allem praxisnahe Lösungsansätze vermitteln. Die Teilnehmer werden verschiedene Strukturierungs- und Gestaltungsüberlegungen kennenlernen, die sie unmittelbar in ihre Beratungspraxis übertragen können. Ziel ist es, dass sie nach dem Seminar mehr Sicherheit im Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten gewinnen und ihren Mandanten bei entsprechenden Fragestellungen frühzeitig konkrete Handlungsempfehlungen geben können.
Im Kern möchte ich daher ein geschärftes Bewusstsein für die Relevanz der Thematik, ein besseres Verständnis der steuerlichen Zusammenhänge und vor allem praktische Gestaltungsansätze vermitteln.