Vorsorgeprädikat der StBK Hessen

„Was passiert, wenn mir etwas passiert?“ Die Beantwortung dieser unbequemen, aber sehr wichtigen Frage kommt im Tagesgeschäft regelmäßig zu kurz und wird oft lange – und manchmal leider zu lange – aufgeschoben.

Der Vertretungsfall durch Krankheit oder Unfall tritt meist nicht planbar ein und kann bei fehlender Vorsorge zu Fristversäumnissen, Schadensersatzansprüchen und Mandatsverlusten führen. Verstirbt ein Berufsangehöriger gar ohne jegliche Vorsorge bedeutet dies für die Erben (regelmäßig die Familie), dass diese in der schwierigen Trauersituation sehr schnell mit erheblichem Organisationsaufwand konfrontiert werden. Insbesondere wenn die Kanzlei veräußert werden soll, muss zügig gehandelt werden, da Mandate sonst schnell abwandern und die Kanzlei rapide an Wert verliert.

Die StBK Hessen möchte dazu ermutigen, die Vorsorgethematik in Angriff zu nehmen und hat daher das Prädikat „Vorgesorgt! – Kanzlei mit Notfallvorsorge“ entwickelt, welches sich an Mitglieder richtet, die ihren Beruf in Einzelkanzlei oder als alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft ausüben, da hier die Folgen eines Ausfalls des einzigen Berufsträgers besonders gravierend sind.

Das Prädikat wird auf Antrag jeweils für die Dauer von 5 Jahren verliehen, wenn ein Vorsorgeplan bestehend aus Regelungen für eine Kanzleivertretung und eine Praxisabwicklung vorgelegt wird. Die Einzelheiten hierzu können Sie den Richtlinien für die Verleihung des Prädikats und dem Antragsfragebogen entnehmen. Zur Unterstützung der Mitglieder werden keine Gebühren für die Prüfung der Unterlagen und Verleihung des Prädikats erhoben.

Mit dem Logo, das nach Verleihung als Marketing-Instrument geführt werden darf, können Sie nach außen dokumentieren, dass Sie in ganz besonderer Weise vorgesorgt haben. Ihre Mandanten und Ihre Familie werden es Ihnen danken!