Praxisabwickler, Vertreter und Treuhänder gesucht

Es kommt immer wieder vor, dass selbstständig tätige Berufsangehörige plötzlich krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen oder versterben und es zur Wahrung der Mandanteninteressen erforderlich ist einen Praxisvertreter, Praxisabwickler oder Praxistreuhänder einzusetzen.

Im Falle des Ausfalls oder Versterbens eines Mitglieds wird die Kammer regelmäßig durch die Angehörigen des Mitglieds kontaktiert und es wird der bestehende Handlungsbedarf ermittelt. Wurde durch den Berufsangehörigen selbst nicht bereits Vorsorge getroffen, unterstützt die Kammer bei der Suche nach einem geeigneten Praxisvertreter, Abwickler oder Treuhänder.

Hierfür werden durch die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle Mitglieder kontaktiert, die im Vorfeld ihre Bereitschaft zur Übernahme dieser Ämter erklärt haben und die ihre berufliche Niederlassung im näheren Umkreis der verwaisten Kanzlei unterhalten.

Die Kammer vermittelt sodann nach Absprache den Kontakt zwischen einem potentiellen Vertreter/Abwickler/Treuhänder und den Angehörigen des erkrankten oder verstorbenen Mitglieds, damit in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten zu Kanzlei, Tätigkeitsumfang, Vergütung etc. erörtert werden können.

Während Vertretungsregelungen grundsätzlich auf privatrechtlicher Ebene geschlossen werden können, erfolgt die Einsetzung als Abwickler oder Treuhänder durch Verwaltungsakt und wird durch die Kammer vorgenommen, sobald eine Verständigung zwischen den Angehörigen und dem interessierten Berufsangehörigen stattgefunden hat.

Wir haben Ihr Interesse an der Übernahme einer Tätigkeit als Abwickler, Vertreter oder Treuhänder geweckt? Dann kontaktieren Sie uns, gerne per E-Mail an Frau Beate Oeste (beate.oeste@stbk-hessen.de). Wir freuen uns über Ihre Nachricht und Ihre Bereitschaft durch die Übernahme eines solchen Amtes einen wichtigen Beitrag für den Berufsstand zu leisten.