Interessenvertretung der StBK Hessen

Die StBK Hessen versteht die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder als eine vorrangige Aufgabe. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der aktuell verfolgten Forderungen und der seit Beginn des Jahres erreichten Ziele. 

Aktuell verfolgte Forderungen sind:

  • Fristverlängerung Veranlagungszeitraum 2020/2021.
  • Schlussabrechnung Corona-Hilfen: Elektronische Rückübermittlung der Antragsdaten und eine Schlussabrechnung über alle beantragten Programme.
  • Entbürokratisierung KUG-Anträge.
  • Möglichkeit des XML-upload bei der Überbrückungshilfe III (Schnittstelle, damit das Erfassen von Stammdaten auf der Seite des BMWi nicht stets neu erforderlich ist).

Seit Januar 2021 erreichte Ziele:

  • Fristenverlängerung Abgabe Steuererklärungen Veranlagungszeitraum 2019.
  • BMWi-Hotline für Beihilfen ausschließlich für Steuerberater/innen bzw. "prüfende Dritte".
  • Verlängerung der Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen, Ordnungsgelder bis Ostern 2021 ausgesetzt.
  • Zusicherung des HMdF, dass Corona-Belastung der Steuerberater/innen und Unternehmen bei Betriebsprüfungen angemessen berücksichtigt werden.
  • Vorauszahlungs- und Festsetzungsbescheid sollen für eine bessere Lesbarkeit künftig getrennt werden.
  • Corona-Hilfen: Laufende Nachbesserungen angeregt und umgesetzt, z.B. bei Überbrückungshilfe III: u. a. Zugang vereinfachen, Fördervolumen und Abschlagshöhe erhöhen, gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen, Abschreibungen auf Saisonware, Verbesserung Hilfen für Soloselbständige, Vereinfachung Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen. 
  • Transparenzregisterpflicht für GBR's: Abgewendet.
  • Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung: Aussetzung auch für das Jahr 2021.
  • Ergänzender Erlass zur steuerlichen Einordnung niedergelassener Ärzte bei Tätigkeiten im Impfzentren (HMdF-Erlass vom 12.03.2021 - S 2334 A-056-II8a).

Die auf Bundesebene verfolgten und erreichten Ziele finden Sie auf der Website der BStBK