Gutachter gesucht! StBVV und materielles Steuerrecht

Die Steuerberaterkammer Hessen erstattet im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung Gutachten für Gerichte, Landesfinanzbehörden und ähnliche Verwaltungsbehörden des Landes. Der Gutachtendienst wird zumeist durch die Gerichte in Gebührenangelegenheiten in Anspruch genommen.

Ebenfalls wird die Steuerberaterkammer Hessen zur Benennung von Gutachtern im materiellen Steuerrecht angefragt.

In beiden Bereichen sucht die Steuerberaterkammer Hessen engagierte Berufsangehörige, die aufgrund ihrer Ausbildung bereits Erfahrungen mit der Erstellung von rechtlichen Gutachten haben. Die Erstellung der Gutachten erfolgt in Abstimmung mit der Steuerberaterkammer Hessen.

Wenn Sie Interesse an einer dieser Tätigkeiten haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht an Frau Marschner (martina.marschner@stbk-hessen.de) und Frau Streit (annika.streit@stbk-hessen.de).