Zulassung zur Steuerberaterprüfung – Verkürzung der praktischen Tätigkeitszeit

Vom 6.-8. Oktober ist es wieder soweit. Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet statt. Dieses Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie unter besonderen Bedingungen und Schutzvorkehrungen. Die Nachfrage ist dennoch ungebrochen. Insgesamt 459 Teilnehmer sind zur Prüfung zugelassen. Die StBK Hessen wünscht allen Prüfungsteilnehmern viel Erfolg!

Zwei Wege führen normalerweise zum Steuer­berater: Ein Hoch­schul­studium oder eine Berufs­ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehr­jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landes­finanz­behörden verwalteten Steuern voraus­setzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeits­zeit unterschiedlich lang (2, 3, 4, 7 oder 10 Jahre).

Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeits­zeit für Kandidaten mit erfolg­reichem Abschluss einer kauf­männischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeits­zeit für Steuer­fach­wirte, geprüfte Bilanz­buch­halter und Finanz­beamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleich­bare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre. (Neu­regelung ab dem 1.1.2021)

Ein Schaubild zu den Zulassungswegen finden Sie hier.