Generelle Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 dringend geboten!

Aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich viele Unternehmen in einer Krisensituation von existenziellen Ausmaß. Die Unternehmen suchen verstärkt Rat bei ihren Steuerberatern, die als zentrale Akteure der Krisenbewältigung seit Monaten am Limit arbeiten, um ihre Mandantschaft bestmöglich durch die Krise zu führen.

Diese zusätzliche Belastung der Steuerberater und Mitarbeiter in den Kanzleien ist enorm. Die Kapazitäten für die übrigen Tätigkeiten, wie beispielsweise die Finanz- und Lohnbuchführung, die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung von Steuererklärungen, die selbstverständlich fortgeführt werden müssen, sind dadurch erheblich eingeschränkt. Aufgrund dessen halten wir eine gesetzlich geregelte Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 für dringend geboten.

Der Berufsstand unterstützt seit Beginn der Krise bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und bei der Gewährung von Soforthilfen und Zuschüssen. Die zeitlich befristete Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020 führte zu weiterem erheblichen Beratungsbedarf der Unternehmen. Innerhalb weniger Tage mussten Systeme umgestellt, die Rechnungsstellung angepasst und Verträge geprüft werden. Zeitgleich startete die Beantragung der im Rahmen des Konjunkturpaketes bereitgestellten Überbrückungshilfen, die nur mit dem „Gütesiegel“ durch den Steuerberater überhaupt beantragt werden können. Steuerberater leisten als Organ der Steuerrechtspflege unter anderem einen wichtigen Beitrag, um Missbrauch bei der Beantragung von Fördergeldern wirksam zu bekämpfen.

Eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 für steuerlich Beratene um mindestens 6 Monate ist deshalb unbedingt erforderlich!

Mit diesem dringenden Anliegen hat sich die StBK Hessen an den hessischen Finanzminister gewandt. Auch die Bundessteuerberaterkammer ist mit gleichem Ziel an das Bundesministerium der Finanzen herangetreten.