Aktuelles zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB

Zum 1. Juli 2020 hat die BStBK die Vollmachts­datenbank in den Eigenbetrieb übernommen. Die DATEV eG fungiert künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuer­beraterkammer. Alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufs­registereintrag einer Steuerberater­kammer für die Vollmachts­datenbank registriert haben, müssen die vier untenstehenden Dokumente berücksichtigen. Es ist ein neuer Vertrag zwischen der Bundessteuer­beraterkammer und dem Nutzer ab 01.07.2020 notwendig. Die Preise für die Nutzung der Vollmachts­datenbank bleiben unverändert bestehen.

So erreichen Sie unseren Support für spezielle und technische Fragen zur Vollmachtsdatenbank:

Tel.: +49 911 319-36893

E-Mail: service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de
 

Die folgenden Dokumente sind zu beachten:

Nutzungsvertrag BStBK Blanko
Vertragsbedingungen
Leistungsbeschreibung VDB 
Leistungsbeschreibung Service

 

Achtung: Es handelt sich hierbei nur um Ansichts­exemplare zu Informations­zwecken. Der Neuabschluss der Verträge mit der Bundessteuer­beraterkammer erfolgt ausschließlich elektronisch über die VDB-Anwendung. Bitte keine unterzeichneten Verträge per Briefpost oder E-Mail an die Bundessteuer­beraterkammer übersenden!
Wichtige Hinweise: 

  • 1. Die im Nutzungs­vertrag vorgesehene Teilnehmer­nummer entspricht der bisherigen DATEV-Beraternummer. Diese wird im Rahmen der elektronischen Vertrags­umstellung im VDB-System automatisch in den Nutzungs­vertrag übernommen. Die Teilnehmer­nummer muss daher nicht bei der BStBK angefordert werden.
  • 2. Für alle hessischen VDB-Nutzer, die die Frist für die Vertrags­umstellung zum 1. Juli 2020 verpasst haben, bietet die BStBK eine Übergangsfrist bis zum 30. Juli 2020 an. Für die Wiederherstellung der Vollmachtsdaten bei nicht fristgemäßer Vertragsumstellung wenden Sie sich bitte an die StBK Hessen.