Steuerberater als unabhängiges „Organ der Steuerrechtspflege“ im Gesetz verankert

Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem sogenannten Jahressteuergesetz zu, welches, neben anderen Themenbereichen auch den Status von Steuerberatern als unabhängiges "Organ der Steuerrechtspflege“ per Gesetz vorsieht. Hierfür hatte sich die Bundessteuerberaterkammer nachdrücklich eingesetzt. Aus Sicht der StBK Hessen wird der Berufsstand hierdurch aufgewertet und statusmäßig mit Rechtsanwälten gleichgestellt. Steuerberater stehen nun auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung und können damit das Kompetenzgefälle zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen noch wirksamer ausgleichen als bisher. Gerade in Zeiten der zunehmenden Deregulierungsaktivitäten der EU-Kommission ist diese Klarstellung von hohem Wert für den Berufsstand, denn die hohe Qualität einer umfassenden Beratung ist in anderen Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend bekannt. Durch die Neuerung wurde ein Gleichklang mit dem in Europa überall bekannten Rechtsanwalt hergestellt und die Besonderheiten und Vorteile des deutschen Berufsrechts können nunmehr auf europäischer Ebene besser vermittelt werden. Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.