SELF-SERVICE - Neue Online-Anwendung der Steuerberaterkammern steht in den Startlöchern!
Mit dem SELF-SERVICE wird es nunmehr, zunächst nur ausgewählten Mitgliedern der StBK Hessen ermöglicht, ihre im Berufsregister eingetragenen Daten eigenständig zu ändern (z.B. hinsichtlich neuer geschäftlicher E-Mail-Adressen oder Telefonnummern) bzw. der Kammer weitergehende Änderungen (z.B. zur beruflichen Niederlassung, zum Status der Berufsausübung, zur Aufnahme einer Syndikustätigkeit etc.) digital anzuzeigen.
Die im SELF-SERVICE-Portal angezeigten Änderungen werden, gegebenenfalls nach Prüfung und Freigabe durch die Berufsregisterabteilung, unmittelbar und schnell in das Berufsregister übernommen. Erforderliche Unterlagen zu den angezeigten Änderungen können direkt im Portal hochgeladen werden. Sie können als Mitglied jederzeit sehen, wie der Bearbeitungsstand zu den angezeigten Änderungen ist. Falls erforderlich, wird die Berufsregisterabteilung über das Portal auf das notwendige Hochladen noch fehlender Unterlagen hinweisen.
Durch den SELF-SERVICE kommen die Kammern dem Wunsch der Mitglieder nach medienbruchfreier digitaler Kommunikation und effizienter sowie transparenter Bearbeitung der Daten nach. Der SELF-SERVICE wird noch weiter ausgebaut, d.h. neue Funktionen werden im Laufe der Zeit hinzukommen. Auch die digitale Einsicht aller im Berufsregister eingetragenen Daten wird künftig möglich sein. Über die derzeitigen Möglichkeiten des Self-Service können Sie sich anhand der hier abrufbaren Kurzbeschreibung informieren.
In der ersten Stufe können alle selbständigen Mitglieder ohne Referenzen (z.B. zu einem Azubi, einer Gesellschaft etc.) den SELF-SERVICE nutzen, sofern sie den Registrierungsprozess bei der Steuerberaterplattform bereits erfolgreich abgeschlossen hatten (§ 86c Abs.1 StBerG).
Diejenigen Mitglieder der Kammer, die zu dieser Gruppe gehören, erhalten in diesen Tagen per beSt oder Mail die Einladung, den SELF-SERVICE zu nutzen und uns ihre Erfahrungen, Anregungen und Kritik mitzuteilen (bitte per Mail an berufsregister@stbk-hessen.de).
Nach Abschluss weiterer Ausbaustufen werden auch im Anstellungsverhältnis tätige Berufsangehörige sowie Berufsausübungsgesellschaften und weitere Personengruppen Zugang zum SELF-SERVICE erhalten.
Zur Anwendung des SELF-SERVICE-Portals gelangen die jetzt schon hierzu befähigten Mitglieder (s.o.) ausschließlich über den folgenden Link. Bei dessen Nutzung erfolgt dann eine Weiterleitung auf die Anmeldeseite der Steuerberaterplattform. (Der umgekehrte Weg, d.h. die Anmeldung auf der Steuerberaterplattform und dort der Zugang zum SELF-SERVICE ist noch nicht möglich).
Link zur Nutzung des SELF-SERVICE: https://stbk-selfservice.apps.datev.de
Die Steuerberaterkammern, auch die StBK Hessen, haben für die Einführung des SELF-SERVICE ihre Textschlüssel harmonisieren und bereinigen müssen, da ansonsten eine effektive Umsetzung nicht möglich gewesen wäre. Dabei wurden nur die in § 76a StBerG eintragungspflichtigen Tatsachen berücksichtigt. Akademische Grade, die es national und international in zahlreichen Ausprägungen gibt, gehören nicht hierzu und werden daher in den Berufsregistern der Steuerberaterkammern zu den dort eingetragenen Personen nicht mehr geführt. Ausnahmen bestehen zu Doktor- und Professorentitel. Die Befugnis zur Führung akademischer Grade richtet sich nach der jeweiligen materiellrechtlich bestehenden Befugnis, sodass akademische Grade unter dieser Voraussetzung selbstverständlich auch dann geführt werden dürfen, wenn sie nicht im Berufsregister der Steuerberaterkammern eingetragen sind.
Noch ein Hinweis: Sollten Sie sich entgegen § 86c Abs. 1 StBerG noch nicht auf der Steuerberaterplattform angemeldet haben, können Sie den SELF-SERVICE nicht nutzen. Bitte holen Sie die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Aktvierung des beSt baldmöglichst nach. Zum Thema Steuerberaterplattform und beSt können Sie sich auf den Serviceseiten der BStBK informieren (https://steuerberaterplattform-bstbk.de/). Benötigen Sie einen neuen Registrierungsbrief, fordern Sie diesen bitte unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, der Adresse der beruflichen Niederlassung und der Mitgliedsnummer bei der StBK Hessen unmittelbar bei der BStBK unter nachfolgender E-Mail-Adresse an: service@bstbk-steuerberaterplattform.de
Bei Einrichtung des beSt versäumen Sie bitte nicht – falls die von Ihnen eingesetzte Fachsoftware es ermöglicht – eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, an die automatisch eine Benachrichtigung gesendet wird, wenn eine neue Nachricht im beSt eingeht. In der COM Vibilia StBEdition kann dies über den Menüpunkt „Optionen – E-Mail-Benachrichtigung“ eingerichtet werden.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Steuerberaterplattform und beSt finden Sie auch in unserem Folgebeitrag "Alle Informationen gebündelt: Steuerberaterplattform und beSt".