Dringend notwendige Nachbesserungen beim Mindeststeuergesetz
Die weltweite Mindestbesteuerung soll das Steuersystem insgesamt fairer gestalten. Nach der Umsetzung in nationales Recht sind aber weiterhin noch einige Fragen offen. Daher macht sich die BStBK für mehr Rechtssicherheit und vereinfachte Verfahren für die betroffenen Unternehmen stark, insbesondere um deren Zusatzaufwand in Grenzen zu halten.
Das Inkrafttreten des Mindeststeuergesetzes (MinStG) zum 1. Januar 2024 stellt sowohl Unternehmen und Steuerberater als auch die Finanzverwaltung vor große Herausforderungen. Besonders kritisch: Mit der Einführung wird das ohnehin sperrige deutsche Steuerrecht noch komplexer. Dabei wären aus Sicht der BStBK einige der entstandenen Belastungen vermeidbar gewesen. Insbesondere dann, wenn die Regelungen in das nationale Recht nicht voreilig – also vor Abschluss der internationalen Verhandlungen und Abstimmungen – eingeführt worden wären.
Für die BStBK ist der durch das MinStG entstehende Zusatzaufwand für Unternehmen und ihre Berater nicht vertretbar. Mit einer Eingabe an das BMF machte sie daher auf die dringend notwendigen Nachbesserungen aufmerksam. Sie fordert die Einführung unbürokratischer Vereinfachungsregelungen sowie umfassende Erläuterungen zur praktikablen Umsetzung des Gesetzes – und das zeitnah. Denn die Unternehmen stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre internen Prozesse und Systeme an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Im Weiteren regt die BStBK ein kooperatives Vorgehen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen an. Sie fordert, Fehler, die in der Anfangsphase auftreten, nachsichtig zu behandeln. Sanktionen in Form von Bußgeldern sollten ausgesetzt oder nur milde ausgestaltet werden, insbesondere wenn erst im Nachhinein klar wird, dass zu Beginn noch offene Fragen zwar falsch beantwortet wurden, eine Entscheidung aber für erforderliche Berechnungen für die Steueranmeldung nötig war. Gerade vor dem Hintergrund, dass die meisten Fragen erst in mehreren Jahren rechtssicher beantwortet werden können, scheint dieses Vorgehen alternativlos.
Zudem macht die BStBK in ihrer Eingabe die wesentlichen Problembereiche des MinStG deutlich. An erster Stelle stehen die notwendige und zeitnahe Einbettung sowie Erläuterungen zu den sogenannten Administrative Guidances. Das sind abgestimmte Leitlinien zur Unterstützung bei der Umsetzung der globalen Mindeststeuer. Diese sollten nach Auffassung der BStBK umfassend in dem MinStG Berücksichtigung finden, um deutsche Unternehmen nicht mit weiteren Wettbewerbsnachteilen zu belasten. Zusätzlich gibt es an zentralen Stellen des Gesetzes weiterhin Klärungsbedarf, wie beim Ausgangspunkt zur Ermittlung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder den zu komplexen Regelungen bei der Nachversteuerung latenter Steuern. Die BStBK begleitet das Verfahren weiterhin kritisch und setzt sich auch in Zukunft für die Belange der Unternehmen und ihrer Steuerberater ein.
Ein Gastbeitrag von Volker Kaiser Vizepräsident der BStBK