Startschuss für die Steuerberaterplattform

Im Rahmen der Ordentlichen Kammerversammlung der StBK Hessen hat der Präsident der Kammer, Hartmut Ruppricht, der Kammerversammlung das Projekt "Steuerberaterplattform" bereits vorgestellt: Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung nach Willen des Gesetzgebers flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen“ (OZG) vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen.

Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürgern und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht. Um die Interessen des Berufs­standes in dieser Welt der rasant voran­schreitenden technologischen Entwicklung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erfordernisse bestmöglich zu verfolgen, zudem die Selbst­verwaltung in einem digitalisierten Zeitalter nicht aus der Hand zu geben, wird den Steuer­beratern künftig eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. 

Die Bundes­kammer­versammlung beschloss deshalb im September 2020 eine Steuer­berater­plattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 01.01.2023 zur Verfügung zu stellen. Mit der Errichtung des beSt als ersten use-case der Steuer­berater­plattform schafft die BStBK die ordnungs­politischen Rahmen­bedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauens­würdige digitale Adresse für alle Steuer­berater und Kanzleien, für Nachrichten, die den versendenden Steuer­berater eindeutig als Steuer­berater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufs­standes und ist somit unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Mit der Realisierung des beSt schafft die Bundes­steuer­berater­kammer nicht nur ein Postfach, sondern die Voraus­setzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichert ein hohes Vertrauens­niveau der vorgelegten digitalen Identität. Steuerberater sollen über die in der Steuer­berater­kanzlei eingesetzte Fach­software auf die Steuer­berater­plattform zugreifen können. Die Identifizierung kann über den Personal­ausweis erfolgen, die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträger­eigenschaft mit dem von den Steuerberater­kammern geführten Berufs­register. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträger­eigenschaft geschaffen.

Der Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt durch die BStBK stellt aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufs­register der Steuer­berater­kammer eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt ist. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuer­beratenden Berufs­ausübungs­gesellschaften ist das StBerG mit Wirkung zum 01.01.2023 entsprechend geändert worden.  Die BStBK schafft im Rahmen ihrer übergreifenden, hoheitlichen Aufgaben mit der Steuer­berater­plattform nicht nur einen sicheren Übermittlungs­weg unter rechtssicheren Nachweis der Berufsträger­eigenschaft. Darüber hinaus wird mit der gleichzeitig angelegten Berufsträger-Identität ein Fundament für OZG-Lösungen der einzelnen Steuerberater­kammern geschaffen.

Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabe­verfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt.


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