Videokonferenz mit dem Finanzgericht

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) teilte uns am 24.04.2026 mit, dass die in den Finanzämtern Darmstadt, Fulda, Frankfurt am Main, Gießen und Wiesbaden bisher vorgehaltenen Videokonferenzanlagen zur Teilnahme an mündlichen Verhandlungen bei dem Hessischen Finanzgericht zum 01.07.2026 aufgegeben werden.

Dies trägt der aktuellen Auswertung Rechnung nach der diese Anlagen immer seltener genutzt werden. Sowohl externe Nutzer (Steuerberater, Rechtsanwälte, Steuerpflichte) als auch die hessische Steuerverwaltung verfügen zwischenzeitlich über eigene Videokonferenz-Möglichkeiten und sind damit nicht mehr auf Videokonferenzräume der Hessischen Steuerverwaltung angewiesen. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht zudem die Möglichkeit, in den Räumen ihres Rechtsbeistandes/Beraters oder von zu Hause aus an der mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Finanzgerichts teilnehmen zu können. Dies ermöglicht zukünftig eine wesentlich flexiblere und effizientere Durchführung.