Strukturmaßnahmen der Hessischen Steuerverwaltung - Neuorganisation der Bewertungsstellen in Hessen, Bildung von Regionalstellen
Seit 2018 werden die Organisationsstrukturen der Hessischen Steuerverwaltung nachhaltig reformiert. Nun steht die Neuorganisation der hessischen Bewertungsstellen an. Die Finanzverwaltung stellt sich damit weiter zukunftsfähig auf.
Bereits zum 1. August 2025 wurden erste Regionalstellen an den Standorten Fulda, Korbach-Frankenberg und Wiesbaden eingerichtet.
In einem nächsten Schritt erfolgt nun die Bildung weiterer Regionalstellen an den Finanzämtern Limburg-Weilburg und Werra-Meißner (vormals Eschwege-Witzenhausen). In diesen Regionalstellen werden die Bewertungsstellen mehrerer Finanzämter zu einer Arbeitseinheit zusammengefasst.
Zum 1. Dezember 2025 ergeben sich folgende Änderungen:
Bisher zuständige Finanzämter:
- FA Dillenburg
- FA Friedberg
- FA Nidda
- FA Wetzlar
Neu zuständiges Finanzamt:
- FA Limburg-Weilburg, Siemensstr. 7, 65549 Limburg a.d. Lahn, Tel.: 06431 2080, poststelle@fa-lw.hessen.de
Zum 1. Februar 2026 ergeben sich folgende Änderungen:
Bisher zuständige Finanzämter:
- FA Hersfeld-Rotenburg
- FA Kassel
- FA Schwalm-Eder
Neu zuständiges Finanzamt:
- FA Werra-Meißner (vormals Eschwege-Witzenhausen), Schlesienstraße 2, 37269 Eschwege, Tel.: 05651 3320-0, poststelle@fa-wm.hessen.de
Die neu gebildeten Regionalstellen übernehmen vollständig die Aufgaben der Bewertungsstellen der bisher zuständigen Finanzämter für den Bereich der Feststellung von Grundsteuerwerten, Festsetzung von Grundsteuermessbeträgen, Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer bzw. Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung des Grundbesitzes.
Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf die bestehenden Aktenzeichen. Bitte verwenden Sie in der Kommunikation weiterhin die Ihnen bekannten Aktenzeichen.
Falls Sie Rückfragen haben, richten Sie diese gerne elektronisch an das Postfach: SMART@ofd.hessen.de.
Anfragen zum konkreten Steuerfall werden gerne von den Servicestellen der neu zuständigen Finanzämter beantwortet.
Weitere Informationen können Sie dem Schreiben der OFD Frankfurt am Main vom 22.09.2025 entnehmen.