Kammerbeitrag / Öffentliche Zahlungsaufforderung 2025

Die Steuerberaterkammer Hessen hat gemäß ihrer Satzung und Beitragsordnung die Öffentliche Zahlungsaufforderung zum Kammerbeitrag 2025 auf der Kammerwebseite veröffentlicht. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung ersetzt die Versendung von Beitragsbescheiden. Nach § 79 StBerG i. V. m. § 25 der Satzung der Steuerberaterkammer Hessen ist jedes Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen verpflichtet, nach Maßgabe der Beitragsordnung (BO) der StBK Hessen Beiträge zu leisten.

Die Mitgliederversammlung der StBK Hessen hat im Rahmen ihrer Ordentlichen Kammerversammlung am 20.06.2024 den Kammerbeitrag 2025 beschlossen und den Regelbeitrag auf 528,- EUR festgesetzt. Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die StBK Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung. Die Öffentliche Zahlungsaufforderung für das Beitragsjahr 2025 finden Sie hier. Im Kammerbeitrag bereits enthalten sind die Kosten für die Steuerberaterplattform, insbesondere das Steuerberaterpostfach (beSt), die die StBK Hessen i.H.v. 50 EUR pro Mitglied an die Bundessteuerberaterkammer seit 2024 zusätzlich zu dem allgemeinen Kostenbeitrag (55 EUR pro Mitglied) abführt.

Bitte zahlen Sie Ihren Kammerbeitrag bis zum 31.01.2025 auf das in der Öffentlichen Zahlungsaufforderung genannte Konto. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Der Beitrag wird dann am 10.02.2025 von Ihrem Konto abgebucht.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Säumniszuschlag von 10% des fälligen Beitrages erhoben wird, sollte der Beitrag nicht spätestens 1 Monat nach Fälligkeit (31.01.2025) eingegangen sein, § 4 Abs. 5 BO StBK Hessen.

Sie haben uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt, möchten dies aber gerne für die Zukunft tun? Unser Formular zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier.

Sie möchten die Ermäßigung Ihres Beitrags beantragen? Bitte denken Sie unbedingt an die Antragsfrist (31.01.2025 - Ausschlussfrist). Ein Ermäßigungsantrag ist jährlich neu zu stellen. Alle Infos und Antragsformulare rund um die Beitragsermäßigung finden Sie auf dieser Seite.