Wegfall der Zahlungshinweise

Seit Ende letzten Jahres werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die regelmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer leisten, von der Finanzverwaltung nicht mehr an die jeweiligen Fälligkeitstermine und die Höhe der zu entrichtenden Zahlungen erinnert. Das Schreiben des HMdF zu diesem Thema finden Sie hier.

Die StBK hatte dem HMdF hierzu mitgeteilt, dass es von den Mandanten oft nicht nachvollzogen werden kann, wenn mit Festsetzungs- und Vorauszahlungsbescheid verbunden Säumniszuschläge angedroht werden. Die StBK Hessen hat deshalb angeregt, Festsetzungs- und Vorauszahlungsbescheid zur besseren Lesbarkeit künftig zu trennen.