Öffentliche Zahlungsaufforderung zum Kammerbeitrag 2021

Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die StBK Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung.

Bitte zahlen Sie Ihren Kammerbeitrag bis zum 31.01.2021 auf das dort genannte Konto.

Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Der Beitrag wird dann am 10.02.2021 von Ihrem Konto abgebucht. Sie haben uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt, möchten dies aber gerne für die Zukunft tun? Unser Formular zur Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier. Gemäß § 4 Abs. 4 BO erhalten Mitglieder, die ein Lastschriftmandat fristgerecht erteilt haben, eine Ermäßigung des Kammerbeitrages von 12,– € für jedes volle Beitragsjahr.

Sie möchten die Ermäßigung Ihres Beitrags beantragen? Bitte denken Sie unbedingt an die Antragsfrist (31.01.2021 - Ausschlussfrist). Ein Ermäßigungsantrag ist jährlich neu zu stellen. Alle Infos und Antragsformulare rund um die Beitragsermäßigung finden Sie auf unserer Website.