Überbrückungshilfe geht in Verlängerung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Frist zur Verlängerung der Überbrückungshilfe I letztmalig bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Ende der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I ist nunmehr der 9. Oktober. Eine solche Fristverlängerung hatten die Steuerberaterkammern dringend angemahnt.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie ab der kommenden Woche auf unserer Website www.stbk-hessen.de.

Zu den erzielten Nachbesserungen nimmt der Präsident der Bundssteuerberaterkammer in einer Videobotschaft Stellung. So erfreulich diese sind, viele Fragen rund um die Überbrückungshilfe sind noch offen. Beispielsweise zum Thema "Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe bei sich überschneidenden Zeiträumen". Siehe hierzu auch den Standpunkt in dieser Ausgabe.

Um den zahlreich aufgetretenen technischen Schwierigkeiten bei der Registrierung der Antragserfassenden zu begegnen, hat hat das BMWi inzwischen einen ausführlichen "Leitfaden für Antragserfassende Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" herausgegeben, den Sie hier abrufen können. 

Weitere Infornationen zu den Themen Coronahilfen finden Sie stets tagesaktuell auf dem Corona-Soforthilfe-Portal des BWMi.