Wir suchen Hessens beste Arbeitgeber

Wenn Sie Ihre Steuerberaterkanzlei als attraktiven Arbeitgeber positionieren wollen, dann lassen Sie sich auszeichnen. Mit dem Preis AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER würdigt die StBK Hessen besonders mitarbeiterorientierte Kanzleien. Die Auszeichnung wird erstmalig auf dem Kammertag 2020 feierlich verliehen. Sie wird in den Kategorien bis 10 Mitarbeiter, 11-50 Mitarbeiter und über 50 Mitarbeiter vergeben. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen. Kosten entstehen dabei nicht. Die Preiswürdigkeit Ihrer Kanzlei wird von einer Jury auf Grundlage einer Selbstdarstellung und einem Auswahlgespräch bewertet.

Eine Auszeichnung für Arbeitgeber

Die StBK Hessen möchte ihre Mitglieder dabei unterstützen, sich auf dem Arbeitsmarkt im Ringen um Fachkräfte als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren und zu behaupten. Mit der Urkunde „AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER“ werden Steuerberaterkanzleien in Hessen ausgezeichnet, die sich zu Mitarbeiterorientierung bekennen und danach handeln.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der StBK Hessen. Die Kanzlei kann sich für eine Auszeichnung selbst vorschlagen oder auch von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgeschlagen werden. Kosten entstehen für die Teilnehmer nicht. Für eine Bewerbung oder Empfehlung steht ein Fragebogen zur Verfügung. Bewerbungsfrist ist jeweils der 30. November für die Auszeichnung im Folgejahr.

Die Auszeichnungswürdigkeit einer Kanzlei wird von einer Jury auf Grundlage der dargestellten Maßnahmen und eines Auswahlgespräches bewertet. Die Auszeichnung wird von der Steuerberaterkammer Hessen auf dem jährlichen Kammertag der StBK Hessen feierlich verliehen. Die von den ausgezeichneten Kanzleien getroffenen Maßnahmen werden im Rahmen der Kammerversammlung als „best-practice“-Beispiele präsentiert. Auszeichnungen werden in den Kategorien bis 10 Mitarbeiter, 11-50 Mitarbeiter, über 50 Mitarbeiter vergeben. Pro Kategorie und Jahr ist die Auszeichnung auf zwei Preisträger pro Kategorie begrenzt. Ausschlaggebend ist neben der Auszeichnungswürdigkeit die Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Auszeichnung besteht nicht.

Eine Auszeichnungswürdigkeit ist ggf. gegeben, wenn über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern umgesetzt wurden:

  • Führungskultur
  • Kompetenzentwicklung / Qualifizierung
  • Gesundheitsförderung
  • Familienfreundlichkeit
  • Entlohnung & Anerkennung
  • Arbeitgebermarke

Die Jury strebt Einstimmigkeit bei ihrer Entscheidung über die Auszeichnungswürdigkeit einer Steuerberaterkanzlei an, ein Mehrheitsbeschluss reicht für die Entscheidung jedoch aus. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Jurymitglieder anwesend sind. Die Einladung der Jury erfolgt durch die StBK Hessen mindestens eine Woche vor der Sitzung per E-Mail. Ob eine Kanzlei auszeichnungswürdig ist, wird anhand des eingereichten Fragebogens, des Auswahlgespräches und insbesondere folgender Kriterien bewertet:

  • Betrachtet werden alle Maßnahmen einer Kanzlei, die die Mitarbeiterorientierung / Arbeitgeberattraktivität verbessern und die nicht ohnehin gesetzlich vorgegeben sind. Idealerweise wurden Maßnahmen in allen unter 4. dargestellten Handlungsfeldern getroffen.
  • Die betrachteten Maßnahmen können verschiedenster Natur sein. Sie sollten sich nicht in einer einmaligen Aktion (z.B. einmaliges Sommerfest für Mitarbeiter und deren Familien) erschöpfen, sondern nachhaltig ausgerichtet sein.   
  • Die Leistungsfähigkeit der Kanzlei / Anzahl der Mitarbeiter fließt in die Bewertung der ergriffenen Maßnahmen in angemessenem Maße mit ein.
  • Betrachtet wird die Entwicklung der Kanzlei (von „wo“ gestartet und „was“ erreicht)
  • Auch die weiteren Ziele und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der ergriffenen Maßnahmen sind als Anhaltspunkte heranzuziehen.