Klares „Nein“ zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
Was die Ampelkoalition vollmundig als „Steuerfortentwicklungsgesetz“ betitelt, macht seinem Namen keine Ehre. Stattdessen ist es für unseren Berufsstand und die deutsche Wirtschaft ein Rückschritt. Denn der aktuelle Entwurf sieht erneut die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen vor. Ein Déjà-vu, auf das wir gerne verzichtet hätten. Die Pflicht wurde doch erst vor wenigen Monaten – nach langem Ringen – aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes gestrichen. In der Zwischenzeit hat sich die Sachlage nicht geändert.
Für die Unternehmen und die Steuerberater erfordert eine weitere Meldepflicht zusätzliche Ressourcen, die angesichts des Fachkräftemangels kaum noch zu mobilisieren sind. Sie würde den Standort Deutschland weiter belasten, was aufgrund der aktuellen Wachstumsschwäche sowie der erforderlichen Investitionen in die ökologische und digitale Transformation kontraproduktiv wäre. Die deutsche Wirtschaft braucht endlich ein Aufbruchssignal und nicht einen weiteren Standortnachteil.
Denn davon gibt es derzeit schon genug. Gerade das deutsche Steuersystem macht es den hiesigen Unternehmen nicht gerade leicht. Viel zu viele Ausnahmen und Sonderregelungen statt Pauschalierungen und Vereinfachungen. Viel zu viel Misstrauen statt gesundem Vertrauen. Das moniert auch die BMF-Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und kritisiert in ihrem Abschlussbericht die geplanten innerstaatlichen Mitteilungspflichten scharf. Anders als bei den bereits existierenden grenzüberschreitenden Mitteilungspflichten gehe es innerstaatlich nicht darum, ein Informationsdefizit der Finanzverwaltung oder ein Abwandern des Steuersubstrats ins Ausland zu verhindern. Die vom BMF berufenen Experten lehnen dieses Vorhaben ab.
Zudem hat die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nur einen geringen Erkenntnisgewinn gebracht. Der damit verbundene Aufwand steht hierzu in keinem sinnvollen Verhältnis. Dies würde sich bei der innerstaatlichen Mitteilungspflicht wohl kaum anders darstellen. Im Ergebnis ein weiterer Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Hinzu kommen berufsrechtliche Bedenken. Die geplante Mitteilungspflicht würde nämlich unsere Verschwiegenheitspflicht untergraben. Mandanten könnten sich ihrem Steuerberater nicht mehr vollständig und uneingeschränkt anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass die Tatsache ihrer Beratung sowie deren vertrauliche Inhalte bekannt würden. Unsere Verschwiegenheitspflicht ist aber essenzieller Bestandteil unseres Berufs und für uns nicht verhandelbar.
Wie geht es jetzt weiter? Anfang Oktober ist die Anhörung für das Steuerfortentwicklungsgesetz im Finanzausschuss des Bundestages angesetzt. Wir appellieren an die Entscheider: Haben Sie ein Einsehen und ersparen Sie uns diese sinnlosen Meldungen. Sie würden andere Bemühungen um einen Abbau von bürokratischen Belastungen bei den Unternehmen zunichtemachen. Wir bleiben weiterhin am Ball und stemmen uns mit aller Kraft gegen die geplante Meldepflicht.
Ein Standpunkt der Bundessteuerberaterkammer