Klares „Nein“ zur Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Was die Ampelkoalition vollmundig als „Steuerfortentwicklungsgesetz“ betitelt, macht seinem Namen keine Ehre. Stattdessen ist es für unseren Berufsstand und die deutsche Wirtschaft ein Rückschritt. Denn der aktuelle Entwurf sieht erneut die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen vor. Ein Déjà-vu, auf das wir gerne verzichtet hätten. Die Pflicht wurde doch erst vor wenigen Monaten – nach langem Ringen – aus dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes gestrichen. In der Zwischenzeit hat sich die Sachlage nicht geändert.

Für die Unternehmen und die Steuerberater erfordert eine weitere Melde­pflicht zusätzliche Ressourcen, die angesichts des Fachkräfte­mangels kaum noch zu mobilisieren sind. Sie würde den Standort Deutschland weiter belasten, was aufgrund der aktuellen Wachstums­schwäche sowie der erforderlichen In­vestitionen in die öko­logische und digitale Transformation kontra­produktiv wäre. Die deutsche Wirtschaft braucht endlich ein Aufbruchs­signal und nicht einen weiteren Standortnachteil.

Denn davon gibt es derzeit schon genug. Gerade das deutsche Steuersystem macht es den hiesigen Unter­nehmen nicht gerade leicht. Viel zu viele Ausnahmen und Sonder­regelungen statt Pauschalierungen und Verein­fachungen. Viel zu viel Misstrauen statt gesundem Vertrauen. Das moniert auch die BMF-Experten­kommission „Vereinfachte Unternehmen­steuer“ und kritisiert in ihrem Abschlussbericht die geplanten innerstaatlichen Mitteilungs­pflichten scharf. Anders als bei den bereits existierenden grenzüber­schreitenden Mitteilungs­pflichten gehe es innerstaatlich nicht darum, ein Informations­defizit der Finanzverwaltung oder ein Abwandern des Steuer­substrats ins Ausland zu verhindern. Die vom BMF berufenen Experten lehnen dieses Vorhaben ab.

Zudem hat die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nur einen geringen Erkenntnisgewinn gebracht. Der damit verbundene Aufwand steht hierzu in keinem sinnvollen Verhältnis. Dies würde sich bei der innerstaatlichen Mitteilungspflicht wohl kaum anders darstellen. Im Ergebnis ein weiterer Nachteil für den Wirtschafts­standort Deutschland.

Hinzu kommen berufsrechtliche Bedenken. Die geplante Mitteilungspflicht würde nämlich unsere Verschwiegen­heitspflicht untergraben. Mandanten könnten sich ihrem Steuerberater nicht mehr vollständig und uneingeschränkt anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass die Tatsache ihrer Beratung sowie deren vertrauliche Inhalte bekannt würden. Unsere Verschwiegenheitspflicht ist aber essenzieller Bestandteil unseres Berufs und für uns nicht verhandelbar.

Wie geht es jetzt weiter? Anfang Oktober ist die Anhörung für das Steuerfortentwicklungsgesetz im Finanz­ausschuss des Bundestages angesetzt. Wir appellieren an die Entscheider: Haben Sie ein Einsehen und ersparen Sie uns diese sinnlosen Meldungen. Sie würden andere Bemühungen um einen Abbau von bürokratischen Belastungen bei den Unternehmen zunichtemachen. Wir bleiben weiterhin am Ball und stemmen uns mit aller Kraft gegen die geplante Meldepflicht.

Ein Standpunkt der Bundessteuerberaterkammer