Mehr Entlastung statt Bürokratieburnout

Spricht man mit deutschen Unternehmerinnen und Unternehmern, klagen sie über kaum etwas lauter als über die ausufernde Bürokratie. Sogar von einem „Bürokratieburnout“ ist die Rede. Denn viele von ihnen haben wegen der enormen Belastung kaum noch Kapazitäten, sich ihrem Kerngeschäft zu widmen. Dieses Problem will die Bundesregierung nun angehen und legte einen Gesetzentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vor. Der große Wurf ist damit aber leider nicht gelungen. Denn das federführende Bundesjustizministerium nahm nur wenige Vorschläge aus der vorgeschalteten Verbändeabfrage auf, an der sich auch die BStBK beteiligte. So greift der Entwurf an vielen Stellen zu kurz.

Die Politik verschenkt das Potenzial, Bürokratie endlich wirksam abzubauen. Für uns vollkommen unverständlich. Denn Bürokratieabbau ist Wachstum zum Nulltarif. Zwar begrüßen wir die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Aber die vorgesehene konkrete Ausgestaltung ist nicht durchdacht. Denn die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung wird nicht verkürzt, sodass der Bürokratieentlastungseffekt in der Praxis verpufft. Auch reicht diese Maßnahme bei Weitem nicht aus. Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Bürokratielasten auf deutsche Unternehmen bspw. durch die globale Mindestbesteuerung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die drastische Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zukommen, steht das in keinem Verhältnis.

Letztere müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die CSRD Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzen. Das stellt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen, denn sie haben oft nicht die erforderliche Berichtsstruktur. Ebenfalls mutiert die als Bürokratiebremse eingeführte „One-in, one-out“-Regel in diesem Fall zu einem zahnlosen Tiger. Denn sie greift nicht, wenn Gesetze auf Vorgaben aus Brüssel beruhen. Zudem müssen Gesetze deutlich vereinfacht werden, um diese in digitale Prozesse transformieren zu können.

Die Krux: Deutschland fehlt eine Gesamtstrategie für die Digitalisierung und die Vernetzung von Daten. Das muss in Anbetracht der vielen Melde-, Berichts- und Dokumentationspflichten unbürokratischer und vor allem digitaler gehen. Wir brauchen in der Verwaltung ein Once-only-Prinzip, sodass bereits vorhandene Daten nicht mehr abgefragt bzw. nicht vorhandene Daten nur einmal angegeben werden müssen. Nicht zwingend benötigte Daten sollten überhaupt nicht abgefragt werden. Ein Schritt in die richtige Richtung beim Thema Digitalisierung ist die im Gesetzentwurf geplante Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung. Diese erleichtert in Zukunft den Arbeitsalltag von Berufsstand, Mandantschaft und Sozialversicherungsträgern. Denn mit ihrer Einführung werden die digitale Kommunikation und die Prozesse in der Lohnabrechnung effizienter. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann unser Berufsstand so wertvolle Ressourcen und Zeit sparen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Politik muss dringend die bürokratischen Fesseln deutscher Unternehmen lösen und die Digitalisierung vorantreiben. Wir brauchen wirksame und effiziente Gesetze, die Planungssicherheit geben. Denn diese ist entscheidendes Kriterium für unternehmerische Investitionsentscheidungen und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierfür machen wir uns weiterhin stark.

Ein Standpunkt der BStBK