Steuerberater am Limit!

Seit nunmehr 2 Jahren ist unser Berufsstand zur Abmilderung der Coronaschäden im Dauereinsatz. Die Zusatzbelastung der Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ist drastisch und verstärkt sich derzeit erneut. Die Corona-Hilfsprogramme sind verlängert. Die Anzahl betroffener Unternehmen, für die Anträge zu prüfen und ggf. zu stellen sind, steigt wieder deutlich an. Die Schlussabrechnungen aller Corona-Hilfen sind im nächsten Jahr abzuarbeiten und zudem sollen die Erklärungen für die novellierte Grundsteuer im Zeitraum von nur wenigen Wochen eingereicht werden. Damit sind die Kapazitäten für unsere originären Tätigkeiten erheblich eingeschränkt. Die bisher gewährte Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen 2020 um 3 Monate ist nicht ausreichend. Eine weitere Entlastung der Kanzleien und rechtzeitige Planungssicherheit ist dringend geboten.

Vor diesem Hintergrund muss eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene um mindestens weitere 3 Monate erfolgen. Der massive Bearbeitungsrückstau in den Kanzleien wird selbst bei positiver Krisenentwicklung nur sukzessive abzubauen sein und eine Rückkehr in den Ausgangszustand vor Corona ist nur über einen längeren Zeitraum möglich.

Unser Vorschlag: Eine jährlich um einen Monat abschmelzende Fristverlängerung über einen Zeitraum von 6 Jahren jetzt gesetzlich regeln! Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2021 würde demnach am 31. Juli 2023, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2022 am 30. Juni 2024 etc. enden. Im Jahr 2028 wäre der Normalzustand wiederhergestellt. Eine solche Regelung schafft für alle am Verfahren Beteiligten, Kanzleien und Verwaltung, die dringend erforderliche langfristige Rechts- und Planungssicherheit!

Diesen Vorschlag haben wir gerade neu mit Hilfe der Bundessteuerberaterkammer in Berlin bei unserem neuen Bundesfinanzminister schriftlich vorgetragen … bleiben wir gespannt …!

Ein Standpunkt von Hartmut Ruppricht, Präsident.