BSTBK fordert die Gleichsetzung des Besonderen Elektronischen Steuerberaterpostfachs mit vergleichbaren Berufsträger-Postfächern

Die Bundessteuerberaterkammer hat in einer aktuellen Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechts­verkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften" die Gleichsetzung des Besonderen Elektronischen Steuerberaterpostfachs mit vergleichbaren Berufsträger-Postfächern dringend eingefordert. Damit soll den aktuellen Entwicklungen zur Schaffung eines besonderen elektronischen Steuerberater­postfachs für Steuerberater, Berufs­ausübungs­gesellschaften und Steuer­berater­kammern ("Steuerberaterplattform") Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden einheitliche Kommunikations- und Übermittlungs­wege angemahnt, die gleichzeitig die Voraus­setzungen für mit dem Online-Zugangs-Gesetz konforme Portal­angebote durch die Bundes- und Regional­kammern berücksichtigen. 

Die Stellungnahme finden Sie hier.