Planungssicherheit und schlanke Prozesse!

Die Einbindung unseres Berufstandes in die Corona-Hilfen hat so manch Ungemach mit sich gebracht, vom immensen zusätzlichen Arbeitsaufwand ganz zu schweigen. Auch wenn wir den politischen Entscheidungsträgern beharrlich die eine oder andere Nachbesserung abringen konnten, wichtig ist mit Blick auf die Schlussabrechnung die Realisierung schlanker Prozesse. So sollte hierbei eine elektronische Rückübermittlung der Antragsdaten realisiert werden und eine Schlussabrechnung über alle Programme erfolgen.

Auch fordern wir bereits jetzt eine Verlängerung der Abgabefrist für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 und diesbezüglich möglichst rasch Planungssicherheit. So erfreulich die bereits gewährten Fristverlängerungen für den Veranlagungszeitraum 2019 sind, sie reichen nicht, um das Arbeitsaufkommen zu bewältigen! Damit verbinden möchte ich den dringenden Appell an Sie, die Steuererklärungen des Jahres 2019 kontinuierlich abzugeben. Denn dies ist ein starkes Argument für unsere Forderung an Gesetzgeber und an die Verwaltung für eine Verlängerung der Abgabefristen der kommenden beiden Jahre.

Ein Standpunkt von Vizepräsident Hartmut Ruppricht