Mehr Digitalisierung in der Lohnabrechnung

Zwischenzeitlich hat das 7. SGB IV Änderungsgesetz den Bundesrat passiert. Damit wurden viele digitale Verbesserungen in der Lohnabrechnung umgesetzt. So wird u. a. die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung mit einer Übergangsfrist allerspätestens bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtend. Die weitere Digitalisierung in der Lohnabrechnung, die mit diesem Gesetz einhergeht, ist zu begrüßen. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung zeigt aber auch deutlich, dass Digitalisierung keine Einbahnstraße sein darf. Nicht nur die Finanzverwaltung darf von der Digitalisierung profitieren! Denn noch sind die Forderungen nach einer Rückübertragung der Daten für Meldekorrekturen nicht umgesetzt. Auch die Integration der digitalen Belegübertragung fehlt noch.

Weiter sieht das Gesetz einige Verbesserungen im Abrufverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor und zwar noch vor dessen Einführung zum 1. Januar 2022. Die Steuerberaterkammern brachten sich hierzu im Vorfeld aktiv ein. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber die Anregung aufgegriffen hat, die eAU ab dem 1. Juli 2021 in einer Pilotphase zu testen. Durch die eAU soll der „gelbe Zettel“ bei einer Krankschreibung aus der Lohnabrechnung verbannt werden.

Ein Standpunkt der Bundessteuerberaterkammer