Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist heute kein Selbstläufer mehr, sondern eine der zentralen Aufgaben jeder Kanzlei. Der Wettbewerb um Fachkräfte hat sich spürbar verschärft. Umso wichtiger ist es, aktiv zu zeigen, was uns als Arbeitgeber auszeichnet.

Genau hier setzt unsere Initiative „AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2026“ an. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2026. Nutzen Sie diese Chance, Ihre Kanzlei sichtbar zu machen, nach außen wie nach innen. Denn wer sich mit Themen wie Mitarbeiterorientierung, Ausbildung und moderner Kanzleiführung beschäftigt, stärkt nicht nur sein Image, sondern auch die eigene Zukunftsfähigkeit. Gerade die neue Kategorie Ausbildungskanzlei“ bietet eine hervorragende Möglichkeit, Engagement für den Nachwuchs gezielt hervorzuheben.

Ein Thema, das aktuell viele Kanzleien ganz konkret im Alltag betrifft, ist der Zertifikatswechsel beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt). Zahlreiche Zertifikate sind bereits abgelaufen oder laufen zeitnah ab. Dabei ist klar: Die Nutzung des beSt ist verpflichtend. Der Bundesfinanzhof hat dies jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt, und zwar auch dann, wenn wir in eigener Sache oder für unsere Angehörigen tätig werden.
Mein Appell ist daher klar: Prüfen Sie Ihr beSt, verlängern Sie Ihr Zertifikat rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit arbeitsfähig sind. Denn eine fehlende Aktivierung oder Verlängerung können berufsrechtliche Konsequenzen haben und auch in praktischer Hinsicht riskant sein.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass der Bundesfinanzhof die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr statusbezogen und unabhängig vom Kontext des Tätigwerdens des Steuerberaters, also auch bei einem Auftreten als Privatperson z.B. in eigenen Angelegenheiten, bejaht. Hingegen wird bei der Frage einer verlängerten Erklärungsfrist für Steuererklärungen differenziert, in welcher Rolle der Steuerberater tätig wird, also ob die Steuererklärung in Ausübung des Berufs für die Mandanten bearbeitet wird oder in eigener Angelegenheit bzw. für Angehörige. Die Gewährung der Fristverlängerung wurde von der Rechtsprechung des BFH somit rollenbezogen entschieden. Diese unterschiedlichen Sichtweisen stehen nach meiner Meinung in einem Spannungsverhältnis zueinander. Wir werden hierzu mit der Finanzverwaltung weiter in die offene Diskussion gehen.

Unabhängig davon beschäftigt uns derzeit eine deutlich grundlegendere berufsrechtliche Frage: das Fremdbesitzverbot. Die aktuellen Entwicklungen im Zuge des 9. Steuerberatungsänderungsgesetzes zeigen, wie stark externe Kapitalinteressen in unseren Markt drängen.
Hier geht es nicht um einzelne Abläufe im Kanzleialltag, sondern um zentrale Prinzipien unseres Berufs: Unabhängigkeit, Vertrauen und persönliche Verantwortung. Der Bundesrat hat hierzu ein wichtiges Signal gesetzt. Nun wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen, welchen Weg der Gesetzgeber einschlägt. Der Bundestag hat am 19. März 2026 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz beraten. Im Anschluss an die halbstündige parlamentarische Aussprache wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Finanzausschuss federführend ist. Für uns bleibt entscheidend: Die Qualität unserer Arbeit und das Vertrauen unserer Mandanten beruhen auf unserer Unabhängigkeit, und diese gilt es zu bewahren.

Unterstützung für die aktuellen fachlichen und technischen Herausforderungen bietet uns die Bundessteuerberaterkammer mit gleich drei neuen FAQ-Katalogen, die praxisnah Orientierung geben:

  • Allgemeine Digitale Aufbewahrung: Handelsrechtliche Aufbewahrung, Steuerrechtliche Anforderungen u.v.m.
  • KI in der Steuerberatung: Hilfestellungen für einen strukturierten und rechtssicheren KI-Einsatz
  • E-Rechnung: Praxishilfe zu Einführung, GoBD, Eingang und Ausgang

Gerade die E-Rechnung zeigt: Digitalisierung bedeutet nicht nur neue Formate, sondern auch neue Abläufe. Die FAQ-Kataloge helfen dabei, diese Veränderungen strukturiert umzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es liegt an uns, wie wir die aktuellen Herausforderungen gestalten, ob bei der Gewinnung von Fachkräften, im Umgang mit neuen Technologien oder bei der Sicherung unserer berufsrechtlichen Grundlagen.

Ihr
Hartmut Ruppricht
Präsident StBK Hessen