Editorial
Sehr geehrter Herr Kollege, sehr verehrte Frau Kollegin,
unser diesjähriger Kammertag am 20.06.2024 in Wetzlar mit dem Thema „KI in der Steuerberatung – Chancen und Grenzen“ hat offenbar einen Nerv getroffen. Denn Sie haben uns hierzu viele positive Rückmeldungen gegeben. Sie haben uns mitgeteilt, dass es ein Weckruf für Sie war und Sie viele Tipps zum weiteren Vorgehen mitnehmen konnten. Das freut uns natürlich und bestärkt uns in unserer Zielsetzung und unserer täglichen Arbeit!
In der sich anschließenden Kammerversammlung habe ich Ihnen berichtet, dass auch in der Zusammenarbeit mit der hessischen Finanzverwaltung wichtige Leitlinien für eine konstruktive und möglichst bürokratiearme Zusammenarbeit vereinbart werden konnten. Denn ein von Ihnen immer wieder genanntes Ärgernis ist völlig zurecht die fehlende Erreichbarkeit der Finanzverwaltung und die überbordende Bürokratie.
Ich habe deshalb gleich die ersten Gespräche mit dem neuen Finanzminister Professor Dr. Lorz sowie Gespräche mit der neuen Oberfinanzpräsidentin dafür genutzt, um diese Themen anzusprechen. Die OFD hat uns zugesichert, die Telefonlisten der Finanzämter nunmehr in kürzeren Abständen auch unterjährig zur Verfügung zu stellen und zwar mit den Durchwahlen der Sachbearbeiter. Namen sollen aber auch künftig aus Datenschutzgründen weder von Amtsleitern noch von Sachbearbeitern veröffentlicht werden. Etwas anderes soll aber bei Anfragen durch die Finanzämter gelten. Diese Schreiben sollen sowohl Durchwahl und Name des zuständigen Sachbearbeiters enthalten. Gleiches gilt für Bescheide mit Erläuterungstexten bei Abweichungen von der eingereichten Erklärung. Auch dann soll die Durchwahlnummer des zuständigen Sachbearbeiters (anstelle der allgemeinen Finanzamts-Telefonnummer) auf dem Bescheid aufgeführt werden.
Mit der Finanzverwaltung wurde ferner das doppelte Anfordern von Belegen bei uns Beratern thematisiert. Dies führt nämlich zu unnötigem Arbeitsaufwand in den Kanzleien und verursacht zudem Zusatzkosten bei den Mandanten. Deshalb sind viele Berufskollegen inzwischen dazu übergegangen, Belege über Elster nicht mehr mitzuschicken.
Die Finanzverwaltung hat hierzu zugesichert, dass sich dieses Thema bald erledigt hat, wenn eine entsprechende Cloud-Funktion eingerichtet ist. Es wird von Seiten der Finanzverwaltung darum gebeten, dass die Belege über Elster bei prüfintensiven Fällen, beispielsweise der erstmaligen Geltendmachung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wieder direkt mit übermittelt werden sollen. Auch das Anschlusssystem “RaBe“ wird nur funktionieren, wenn dies so gehandhabt wird. Auch zusätzliche Informationen über „sonstige Nachrichten“ sollten besser unterbleiben, um erneute Anforderungen bereits übermittelter Belege zu vermeiden.
Angeregt wurde von uns übrigens auch die Erarbeitung eines Best-Practice für die Betriebsprüfungen. Die OFD identifiziert hierzu aktuell geeignete Fälle zur Vorbereitung. Hierüber werden wir dann zu gegebener Zeit berichten.
Nun wünsche ich Ihnen allen zunächst eine schöne Sommerzeit und hoffentlich ein wenig Erholung!
Ihr Hartmut Ruppricht
Präsident StBK Hessen