Editorial

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

lassen sie uns in dieser hektischen Zeit wenigstens kurz innehalten und auf das Geschaffte zurückblicken: Auch 2021, das zweite Jahr im Zeichen von Corona, war erneut mehr als nur herausfordernd und wieder hat die Politik unserem Berufsstand wieder einiges abverlangt. Ob Überbrückungs- oder Neustarthilfen – die zusätzliche Arbeitslast brachte viele von uns erneut ans Limit. Leider ist ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. Vielmehr scheint der Ausnahmezustand zum Normalzustand zu werden: Corona-Wirtschaftshilfen und mit ihnen die hochkomplexen Schlussabrechnungen werden uns im neuen Jahr weiterhin in Atem halten und die Grundsteuerreform erwartet uns ebenso. Auf das Geleistete kann der Berufsstand stolz verweisen. Wir waren und sind die große Stütze der mittelständischen Wirtschaft in stürmischen Zeiten!

Das wird auch – so zumindest mein Empfinden -  zunehmend in der Öffentlichkeit und in der Politik wahrgenommen. Auch weil wir immer wieder und bei jeder Gelegenheit auf die Leistungen der Steuerberaterinnen und Steuerberater in der Pandemie verweisen. Positive Folge war, dass wir mit manch wichtigem Anliegen auch Gehör bei der Politik gefunden haben. Auf Landesebene konnten einige Bürokratieungetüm verhindert oder abgemildert und Entscheidungen auf Bundesebene entsprechend vorbereitet werden: So wurde auf unser Drängen hin die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III plus bis zum 31. März 2022 und die Frist für die Schlussabrechnungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Zudem wurden 2021 bspw. auch die Antragsfristen für andere Corona-Hilfsprogramme wie die Überbrückungshilfe III wiederholt ausgeweitet und dem Berufsstand dringend benötigte Zeit für die Steuererklärungen 2019 und die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2019 eingeräumt. Wir konnten außerdem durchsetzen, dass bei den Schlussabrechnungen programmübergreifend gearbeitet werden kann und nicht zu jedem Programm eine separate Schlussabrechnung erstellt werden muss. Diese Erleichterungen sind jedoch oft nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse und für die Steuererklärungen 2020  und den darauf folgenden Jahren - müssen ebenso verlängert werden. Anders ist die Arbeitsflut einfach nicht zu bewältigen. Auch für die Schlussabrechnung sollten weiterhin umfassende Wahlmöglichkeiten im Beihilferecht bestehen.

Gleichzeitig gilt es hier und heute darum, wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen: Viel zu deutlich wurde der Reformstau während der „Corona-Jahre“. Die Digitalisierung und Entbürokratisierung muss entschlossen angepackt werden – auch in der Steuerverwaltung! Weitere wichtige Forderungen sind es, den Verlustrücktrag auf mindestens drei Jahre auszudehnen und eine zügige Reform der Thesaurierungsbegünstigung herbeizuführen. Kurzum: Die neue Bundesregierung muss mehr Fortschritt wagen – auch und gerade im Steuerrecht!

Ein zentrales Thema in unseren Kanzleien ist und bleibt die Fachkräftesicherung. Bereits jetzt möchte ich deshalb sehr herzlich zum Kammertag am 28.06.2021 in Frankfurt einladen, der sich dem Thema Fachkräftesicherung explizit widmet und konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben möchte, wie eine Steuerberaterkanzlei ein attraktiver und damit wettbewerbsfähiger Arbeitgeber wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie leisten in diesen stürmischen Zeiten wirklich Hervorragendes. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt allen Berufsangehörigen, die sich für die Kammer ehrenamtlich engagieren und sich hierdurch um den gesamten Berufsstand verdient machen. Danke auch für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zu guter Letzt: Ihnen und Ihren Lieben ein rundum fröhliches und erholsames Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

Ihr Hartmut Ruppricht