Editorial

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich viele Unternehmen in einer Krisensituation von noch nie dagewesenem Ausmaß. Die Unternehmen suchen verstärkt Rat bei ihren Steuerberatern, die als zentrale Akteure der Krisenbewältigung seit Monaten an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, um die Mandantschaft bestmöglich durch die Krise zu führen. Aufgrund dessen halten wir eine drastische und gesetzlich geregelte Verlängerung der Fristen für die Erstellung und Abgabe insbesondere der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse 2019 für dringend geboten. Sowohl die StBK Hessen als auch die Bundesteuerberaterkammer setzen sich hierfür nachdrücklich ein. 

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 greift leider nur vereinzelt Gesetzgebungsbedarf auf, der sich aufgrund dieser besonderen Situation ergibt. Zu nennen sind etwa die Flexibilisierung des Investitionsabzugsbetrags oder die avisierte Erleichterung bei der verbilligten Wohnraumvermietung. Weitere verfahrens- und materiellrechtliche Erleichterungen sind aber dringend notwendig, um die Unternehmen und deren Berater zu entlasten. Zudem stehen grundsätzliche Anpassungen im Unternehmenssteuerrecht nach wie vor aus. Dabei haben die Stärkung der betrieblichen Liquidität sowie Eigenkapitalbasis und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestands und der Arbeitsplätze weiterhin oberste Priorität. Die bisher beschlossenen Maßnahmen in den Corona-Steuerhilfegesetzen haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Zur weiteren Liquiditäts- und Eigenkapitalstärkung sind allerdings weitere steuerliche Regelungen notwendig, die in dem seit langem angekündigten Unternehmenssteuerreformgesetz berücksichtigt werden sollten.

Rund um das Thema Corona-Hilfen konnten seitens der Steuerberaterkammern einige Nachbesserungen erzielt werden, auf die wir in unserem Titelthema eingehen. Manche dringende Frage ist allerdings noch zu klären. So beispielsweise die Frage der Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe bei sich überschneidenden Zeiträumen. Lesen Sie hierzu auch meinen Standpunkt in dieser Ausgabe. 

Die Corona-Krise hat leider auch auf dem Ausbildungsmarkt Spuren hinterlassen. Nach jüngsten Zahlen der Arbeitsagentur gab es Ende Juli bundesweit gut acht Prozent weniger neue Ausbildungsplätze (499.000) als im Vorjahr. Ähnliches ist auch für unseren Kammerbezirk festzustellen. Nachdem der diesjährige Zugang neu registrierter Berufsausbildungsverhältnisse bis Sommer deutlich schleppender verlief als im Vorjahr, ist ein Rückgang der Neuverträge zum Ende des dritten Quartal 2020 (463 Neuverträge) von etwa 10% gegenüber dem gleichen Zeitraum 2019 zu beobachten (516 Neuabschlüsse). Mein Dank gilt daher allen Berufskollegen, die sich trotz der aktuell schwierigen Situation auch der Herausforderung stellen, geeignete Nachwuchskräfte für unseren gesamten Berufsstand auszubilden. Dank der Unterstützung der im Prüfungsgeschehen haupt- und ehrenamtlich tätigen Akteure hat sich die Krise nicht merklich auf die Durchführung der Kammerprüfungen ausgewirkt. Unser Hygienekonzept wird erfolgreich umgesetzt, auch wenn Änderungen gegenüber dem gewohnten Prüfungsablauf erforderlich sind. Letztlich konnten bislang geeignete Bedingungen für die Prüfungsabnahme sichergestellt werden, was auch in Zukunft ermöglicht werden wird. Hier gilt noch einmal mein besonderer Dank allen Prüferinnen und Prüfern, die sich ehrenamtlich in diesem wichtigen Aufgabenfeld engagieren.

Auch die diesjährige Kammerversammlung wird sich aufgrund der aktuellen Lage etwas anders darstellen als bisher. Mit Stand heute soll sie als Präsenztermin am 06.11.2020 in Frankfurt stattfinden. Vorgesehen ist u.a. ein Grußwort des hessischen Finanzministers, die Verleihung des Preises AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER und ein Vortrag zum Thema „Einführung des Grundsteuermodells in Hessen“. Für alle Mitglieder, die diesen Vortragsteil miterleben, aber nicht vor Ort sein möchten, werden wir einen Live-Stream anbieten. Besonderheit in diesem Jahr: Die Mitglieder der StBK Hessen sind zur Nachwahl eines Vorstandsmitglieds aus dem Bezirk Hessen Mitte aufgerufen (Präsenzwahl).

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Website. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Wir freuen uns auf Sie, und bleiben Sie gesund.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Lothar Herrmann