FAQ-Katalog Aktivrente vom BMF

Mit Datum vom 6. Februar 2026 ist der FAQ-Katalog auf den Internetseiten des BMF veröffentlicht worden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html

In der Einleitung zum FAQ-Katalog wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine Verwaltungsanweisung handelt und die Informationen keine Rechts- oder Bindungswirkung haben. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibe immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. Damit kann ein FAQ-Katalog regelmäßig keine Verbindlichkeitswirkung entfalten. FAQ-Kataloge sind nur für schnelle Erstinformationen geeignet. Sie bieten zwar die Möglichkeit, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren, haben aber den Nachteil der fehlenden Verbindlichkeit. Aus diesem Grund sollten die wesentlichen Regelungen auch in ein BMF-Schreiben aufgenommen werden. Zwar bindet auch ein BMF-Schreiben nicht die Gerichte, es bietet den Steuerpflichtigen aber doch eine größere Rechtssicherheit gegenüber der Finanzverwaltung sowie eine größere Gewähr für ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Die Bundessteuerberaterkammer plädiert dafür, in einem zweiten Schritt auch zeitnah ein BMF-Schreiben zur Aktivrente zu veröffentlichen und hat sich daher an das BMF gewandt.