Konsultationen der AMLA zu Delegierten Rechtsakten
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA wird durch das EU-Geldwäschepaket berechtigt und verpflichtet, technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) und Leitlinien zu erstellen, welche die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten konkretisieren und vereinheitlichen sollen. Hierzu führt die AMLA derzeit Konsultationen zu Entwürfen von RTS durch: RTS zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und RTS zu den Kriterien für die Ermittlung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verbundenen Transaktionen sowie niedrigeren Schwellenwerten. Da die Verpflichteten der EU-Geldwäscheverordnung angehalten sind, die technischen Regulierungsstandards und Leitlinien anzuwenden, empfiehlt sich die Beteiligung an den Konsultationen.
Interessierte können sich zu den vorgenannten Regulierungsstandards, die auf der Website der AMLA (https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations_en) zu finden sind, bis zum 8. Mai 2026 äußern.