Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen nach § 80a AO

Das BMF wird voraussichtlich ab dem 4. Dezember 2025 das u. a. für die Vollmachtsdatenbank zu verwendende Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das dazugehörige Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen neu fassen. Die Neufassung entspricht dem Muster, das bereits mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 veröffentlicht, mit BMF-Schreiben vom 24. April 2025 aber in seiner Anwendung verschoben wurde.

Die Neufassung enthält zwei wesentliche Änderungen:

  • Künftig muss, sofern der Vollmachtgeber wirtschaftlich tätig ist, auf dem Vollmachtsmuster die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mit angegeben werden.
  • Das Beiblatt zum amtlichen Vollmachtsformular zur Vollmachtsdatenbank nach § 80a Abs. 1 AO entfällt. Stattdessen ist auf dem amtlichen Vollmachtsformular künftig der Hinweis angebracht, dass weiterhin die Angabe der Steuernummern im Datensatz erforderlich ist.

Vollmachten, die auf Grundlage des bisher anzuwendenden amtlichen Musters erteilt wurden, gelten grundsätzlich unverändert weiter.

In der VDB wird das Eingabefeld für die W-IdNr. zeitgleich zur Anwendbarkeit des neuen Musters zur Verfügung gestellt.

Die neuen Muster und weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Themenseite VDB der BStBK.