OZG-Portal – Möglichkeiten zur Beantragung und Nutzung der BundID
Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Zu diesem Zweck werden Authentifizierungsmittel aller gängigen Sicherheitsstufen angeboten (z. B. mit einem Online-Ausweis) wie auch offiziell zugelassene digitale Ausweismittel der EU-Mitgliedsstaaten. Je nachdem welcher Online-Antrag gestellt werden soll, erfordert dies ein bestimmtes Vertrauensniveau des genutzten Identifikationsmittel (Authentifizierungsmittel).
Auch für die Online-Anträge im Bereich der Steuerberaterprüfung und der Fortbildungsprüfungen (Steuerfachwirt und Fachassistenten) bei der Steuerberaterkammer Hessen ist eine solche Identifizierung notwendig. Im Bereich der Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung und den Fortbildungsprüfungen geschieht dies durch die BundID und die in ihr integrierten Authentifizierungsmittel. Das genutzte Identifizierungsmittel muss das Vertrauensniveau „hoch“ erfüllen. Dieses Vertrauensniveau wird mit der Benutzung der Zugangsart „Online-Ausweis“ sowie einzelnen „EU Identitäten“ erreicht.
Unter die Kategorie „Online-Ausweis“ fallen der Personalausweis mit Onlinefunktion, der elektronische Aufenthaltstitel und die Unionsbürgerkarte. Diese Variante wird vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik für die Beantragung einer BundID derzeit empfohlen. Die drei Varianten des „Online-Ausweises“ können wie folgt beantragt werden:
- Personalausweis mit Onlinefunktion:
Allen deutschen Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten deutschen Personalausweis besitzen, steht die Online-Ausweis-Funktion zur Verfügung. Allerdings kann diese Onlinefunktion deaktiviert sein. Bitte wenden Sie sich für die Aktivierung an das für Sie zuständige Bürgerbüro vor Ort.
- Elektronischer Aufenthaltstitel:
Diesen Ausweis müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ihn von der Ausländerbehörde, wenn Sie die Staatsbürgerschaft aus einem Land außerhalb der EU haben und in Deutschland leben.
- Unionsbürgerkarte:
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können diesen Ausweis beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Weitere Informationen zur Beantragung einer BundID (https://id.bund.de/de/faq) und zu den EU-Identitäten (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Elektronische-Identitaeten/elektronische-identitaeten_node.html) finden Sie auch auf der Homepage des BSI.