Geldwäscheprävention – FIU stellt goAML-Zugang ab 1. September 2025 auf 2-Faktor-Authentisierung um
Die FIU führt für ihre Online-Anwendung goAML Web ab 1. September 2025 die 2-Faktor-Authentisierung ein.
Für Ihre Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) verwenden Sie die Online-Anwendung goAML Web. Um den Datenschutz weiter zu verbessern und Missbrauchsmöglichkeiten zu verringern, wird diese Anwendung künftig bei der Anmeldung eine 2-Faktor-Authentisierung erfordern, wie Sie Ihnen auch von anderen Webanwendungen her vertraut sein dürfte. Nach der Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort werden Sie daher künftig eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten.
Bitte stellen Sie daher unbedingt sicher, dass für jeden Nutzer eine aktuelle E-Mail-Adresse in goAML hinterlegt ist. Die Umstellung wird voraussichtlich zum 01.09.2025 erfolgen.
Eine von der FIU zur Verfügung gestellte Anleitung fügen wir für Sie zur Kenntnis und weiteren Verwendung bei.
Anleitung zum Download.
Hinsichtlich der weiteren Details zur Umstellung verweisen wir auf die Anleitung der FIU.