Achtung! Corona-Soforthilfen: Hessisches Wirtschaftsministerium kündigt Rückmeldungen an!
Wir hatten bereits berichtet, dass eine Überprüfung / Rückmeldung zu den Corona-Soforthilfen stattfinden wird (nachzulesen unter https://www.stbk-hessen.de/berufspraxis/corona-hilfen). Das Hessische Finanzministerium hat uns hierzu am 17.06.2025 informiert, dass die Unternehmen nun per E-Mail oder Post angeschrieben werden, die die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben. Die Versendung der Anschreiben startete tranchenweise am 07.07.2025. Die letzte Tranche ist für den 11. August 2025 geplant.
Hessen setzt auf ein schlankes und unternehmensfreundliches Verfahren.
Die Unternehmen erhalten ab dem ersten Anschreiben die Gelegenheit, die gesamte Summe zurückzuzahlen und müssten dann keinen weiteren Prüfschritt mehr vornehmen. Aus einer dann versendeten Mitteilung geht hervor, dass sich diese Überprüfung erledigt hat. Die Anschreiben enthalten allesamt komfortabel aufgelistet die Zahlungsdaten samt Verwendungszweck und Betrag. Die Unternehmen können daher die E-Mail öffnen, sie mit ihrer Banking-App fotografieren und das Geld überweisen.
Sollte es zu einer Rückmeldung kommen, ist das Verfahren selbst auch bürokratiearm gestaltet:
- Die Rückmeldung erfolgt vollständig digital.
- Mit den personalisierten Zugangsdaten ist der Einstieg ins Online-Portal unkompliziert.
- Es sind lediglich 9 Eingabefelder auszufüllen – Einnahmen und Ausgaben für 4 Monate und verfügbare Eigenmittel.
- Es ist eine reine Selbstauskunft erforderlich.
- Es sind grundsätzlich keinerlei Unterlagen / Nachweise einzureichen.
- Es wird nicht allumfassend, sondern lediglich der sogenannte Liquiditätsengpass geprüft.
- Nur bei Überkompensation, d.h. der Liquiditätsengpass trat nicht wie prognostiziert ein, erfolgt eine (Teil-)Rückforderung.
Das Land Hessen verzichtet darauf, Zinsen geltend zu machen. Darüber hinaus sind auch Ratenzahlungen möglich.
Die bewilligende Stelle, die auch das Rückmeldeverfahren mit Hilfe eines Dienstleisters (Protoviti) durchführt, ist das Regierungspräsidium Kassel.
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zum Rückmeldeverfahren unter https://www.stbk-hessen.de/berufspraxis/corona-hilfen sowie auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel